Fachlehrer*in der Rettungsdienstschule (m/w/d)
Fachlehrer*in der Rettungsdienstschule (m/w/d)
Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst
Die Feuerwehr Aachen sucht für das Team „Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst und Leitstelle“ drei neue Fachlehrer*innen für die Rettungsdienstschule.
Zum Verantwortungsbereich der Rettungsdienstschule gehört die rettungsdienstliche Aus- und Fortbildung der städtischen Mitarbeitenden im Rettungsdienst. Als staatlich anerkannte Notfallsanitäterschule werden Rettungs- und Notfallsanitäter*innen ausgebildet, diverse weiterführende Qualifizierungslehrgänge angeboten sowie Fortbildungen und Seminare für alle Einsatzkräfte des Aachener Rettungsdienstes organisiert und durchgeführt. Hierzu zählen auch die Mitarbeitenden der Leitstelle für die StädteRegion Aachen. Die Rettungsdienstschule übernimmt die personelle Betreuung aller rettungsdienstlichen Auszubildenden und Praktikanten.
Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt überwiegend im Tagesdienst und beinhaltet bei vorliegender Befähigung einen Einsatzdienstanteil von derzeit ca. 30%. Als Mitglied des Einsatzdienstes erfolgen Einsatzdienste im 24-Stunden-Dienst und als Sonderdienste. Ausbildungstätigkeiten und Einsatzdienste erfolgen auch an Wochenend- und Feiertagen.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet bzw. Stellenprofil informieren Sie sich gerne bei der angegebenen Kontaktperson.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von theoretischen und praktischen Unterrichten mit dem Schwerpunkt von leitstellenspezifischen Inhalten
- Erstellung und Aktualisierung von Ausbildungsunterlagen
- Vorbereiten, Durchführen und Auswerten von Leistungsabnahmen und Prüfungen
- Unterrichts-, Personal- und Ressourcenplanung
- Sicherstellung des Arbeitsschutzes im operativen Schulbetrieb
- Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der Ausbildungsmittel und Übungsobjekte
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Abschlussprüfungen
- Beteiligung am Einsatzdienst
Das bringen Sie mit
- mit feuerwehrtechnischer Ausbildung:
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt für den feuerwehrtechnischen Dienst mit einem abgeschlossenen berufspädagogischen Studium aus dem Gesundheitswesen (z.B. Gesundheitspädagogik, Medizinpädagogik)
- alternativ:
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt (L1 E2) für den feuerwehrtechnischen Dienst und die Voraussetzungen nach §14 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes (LVO Feu) NRW über den beschränkten prüfungsfreien Aufstieg, mit einem abgeschlossenen berufspädagogischen Studium aus dem Gesundheitswesen (z.B. Gesundheitspädagogik, Medizinpädagogik)
- alternativ:
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt für den feuerwehrtechnischen Dienst und die Voraussetzung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung über die LVO NRW über den beschränkten prüfungsfreien Aufstieg und
- die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter*in“ und Praxisanleiter*in und mindestens zweijährige Berufserfahrung als Praxisanleiter*in und
- mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Rettungsdienst gem. Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung von Notfallsanitäter*innen NRW
- darüber hinaus (gilt für die feuerwehrtechnische Profile):
- die uneingeschränkte Einsatztauglichkeit und zum Zeitpunkt der Bewerbung die Erfüllung der Pflichtfortbildungen und Forderungen der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV7 (gültige Eignungsuntersuchung und Atemschutzübungsstrecke)
- ohne feuerwehrtechnische Ausbildung:
- ein abgeschlossenes berufspädagogisches Studium aus dem Gesundheitswesen (z.B. Gesundheitspädagogik, Medizinpädagogik)
- gesundheitliche und körperliche Eignung für das in der Notfallrettung eingesetzte Personal gem. § 4 Abs. 2 RettG NRW
- alternativ:
- die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter*in, die Qualifikation als „Praxisanleiter*in“, die nachgewiesene Tätigkeit als Dozent*in an einer Schule des Gesundheitswesens und die Erfüllung der Kriterien im Sinne des unbefristeten Besitzstandes für Lehrpersonal an Rettungsdienstschulen gem. § 31 Abs.3 NotSanG und
- die gesundheitliche und körperliche Eignung für das in der Notfallrettung eingesetzte Personal gem. § 4 Abs. 2 RettG NRW
- allgemeine Anforderungen (gilt für alle Profile):
- eine hohe Fachkompetenz über den Rettungsdienst, sowohl in organisatorischer wie auch in medizinischer Hinsicht
- ein hohes Maß an Organisationstalent sowie gute kommunikative Fähigkeiten
- die Bereitschaft zum vertrauensvollen und respektvollen Umgang mit dem Personal der Berufsfeuerwehr, der freiwilligen Feuerwehr, den Hilfsorganisationen und den Auszubildenden und Mitarbeitenden anderer Behörden und Organisationen
- gute Kenntnisse im Umgang mit Computern sowie der bei der Stadt Aachen eingesetzten Standardsoftware (Office, etc.)
- die Bereitschaft, an weiteren Fortbildungen teilzunehmen, Sonderdienste zu leisten und an Dienstbesprechungen, Arbeitskreisen und Dienstreisen auch außerhalb der regulären Dienstzeit teilzunehmen
Wünschenswert
- Erfahrung in der Erwachsenenbildung sowie ein ausgeprägtes rettungsdienstliches Verständnis
Das bieten wir
- Arbeiten bei einer der drei größten Arbeitgeber*innen der Region mit rund 6.600 Mitarbeitenden
- Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
- respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
- Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- flexible Arbeitszeitmodelle (wie bspw. Mobile Arbeit)
- Jobticket für den ÖPNV
- Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
- ein umfassendes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
- einen sicheren Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
- Möglichkeit eines Fahrradleasings für Beschäftigte, Beamte und Beamtinnen
Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, wie mobiles Arbeiten. Diese orientieren sich an dienstlichen Belangen sowie den verschiedenen Lebensmodellen.
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilung sowie ggfls. unter Zuhilfenahme einer fachlichen Vorauswahl und einem Auswahlverfahren nach den geltenden städtischen Standards.
Eine Beförderung von feuerwehrtechnischen Beamt*innen auf Grundlage von § 14 LVO Feu kann erst erfolgen, wenn alle Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 LVO Feu erfüllt sind.
Die Eingruppierung von Beschäftigten erfolgt in Abhängigkeit von der vorliegenden Qualifikation maximal bis zur EG 11 TVöD.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive eines Anschreibens mit Bewerbungsmotivation, eines Lebenslaufes, der aktuellen und vorangegangenen dienstlichen Beurteilung, Zeugnissen und Prüfungs-/Beschäftigungsnachweisen.

