Gemeindearbeiter/in (m/w/d)
Die Gemeinde Quarnbek, Kreis Rendsburg-Eckernförde, beabsichtigt zum 01.10.2026
eine/n Gemeindearbeiter/in (m/w/d)
mit 19,5 Wochenstunden unbefristet einzustellen.
Es wird ein Entgelt nach Entgeltgruppe 3 TVöD-VKA geboten.
Ihre Tätigkeiten beinhalten unter anderem:
- alle in der Gemeinde Quarnbek anfallenden Arbeiten im Bereich der Anlagen, Straßen, Wege, Banketten und Grünflächen
- Bedienung und Wartung von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Ausrüstungen
- Hausmeistertätigkeiten in den gemeindeeigenen Liegenschaften
- Winterdienst sowie sonstige vom Bürgermeister zugewiesenen Aufgaben
Wir erwarten:
- die Bereitschaft zur selbstständigen Verrichtung aller anfallenden Tätigkeiten
- die Bereitschaft zu flexiblen Einsätzen
- die Fähigkeit zum Umgang mit den dafür üblichen Maschinen
- Führerscheine der Klasse C1E (früher Führerscheinklasse III)
- Verantwortungs- und Sicherheitsbewusstsein
- Teamfähigkeit
Eine handwerkliche Vorbildung (vorzugsweise aus dem gärtnerischen oder baulichen Bereich), Führerschein der Klasse CE, Ortskenntnisse und ein ortsnaher Wohnsitz sowie die aktive Mitgliedschaft in der Gemeindefeuerwehr Quarnbek sind wünschenswert. Zudem wäre ein Personenbeförderungsschein für die Vertretung der Schulbusfahrer von Vorteil.
Die Arbeitszeiten inkl. Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst richten sich nach dem TVöD und den ergänzenden Tarifverträgen, ferner werden die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes gewährt.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei dem Bürgermeister Johann Schirren unter 04340-402714 oder unter bgm.quarnbek@amt-achterwehr.de.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 15.06.2026 erbeten an die
Gemeinde Quarnbek
über das Amt Achterwehr
– Hauptamt –
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
oder per E-Mail an bgm.quarnbek@amt-achterwehr.de.
Hinweis: Es wird keine Eingangsbestätigung versandt. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen oder sonstige überflüssige Verpackungsmaterialien, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung können wir nicht erstatten.
Die berufliche Entwicklung von Frauen wird gefördert. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Gleichstellungsgesetzes des Landes bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung von Personen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen i.S. des § 2 Abs.3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
