Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Kommunalen Ordnungsdienst
Die Gemeinde Alfter sucht für das Fachgebiet 1.3 Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Kommunalen Ordnungsdienst
im Rahmen einer unbefristeten und teilbaren Vollzeitstelle.
Die Vergütung ist bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD vorgesehen.
Ihre Aufgaben:
sind insbesondere:
- Sie zeigen Präsenz im Gemeindegebiet und stehen während des Außendienstes den Bürger*innen, Besucher*innen und Gewerbetreibenden der Gemeinde Alfter als erste*r Ansprechpartner*in zur Verfügung
- Zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung übernehmen Sie Streifendienste im Gemeindegebiet; im Rahmen von Ordnungspartnerschaften auch gemeinsam mit der Polizei und anderen externen Behörden
- Sperrung von Gefahrenbereichen und -stellen, Evakuierung von Gefahrenbereichen sowie Mitwirkung bei besonderen Einsatzlagen (Außergewöhnliche Schadensereignisse, Unwetterlagen, Bombenfund etc.)
- Sie verhindern und ahnden Ordnungswidrigkeiten
- Bearbeitung von Beschwerden aller Art, z.B. Verunreinigungen, Ruhestörungen, Sondernutzungen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Durchführung von ordnungsbehördlichen Ermittlungen, Überprüfungen und Kontrollen
- Fertigen von Einsatzberichten sowie ggf. zeugenschaftliche Aussagen vor Gericht
- Unterstützung bei der ordnungsbehördlichen Begleitung von öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet
- Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen, unter Anwendung von Zwangsmitteln nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz
- Freiheitsentziehende Maßnahmen, u.a. Unterbringung nach PsychKG und ordnungsbehördlichen Sofortmaßnahmen nach § 24 Abs. 1 OBG NRW
- Sie arbeiten in flexibel wechselnden Schichten nach Dienstplan
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft des Ordnungsamtes
Ihr Profil:
Erforderlich ist:
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrgangs I, erfolgreich abgeschlossene dreijährige kfm. Ausbildung oder dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (beides jeweils mit mind. einem Jahr Berufserfahrung im Bereich des Kommunalen Ordnungsdienst und der Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang 1 zu absolvieren)
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Weitere Anforderungen:
- Sie sind bereit, Dienst-bzw. Schutzkleidung zu tragen, Einsatzmittel mitzuführen und regelmäßig (mindestens einmal monatlich) am Eigensicherungs- und Einsatzlagetraining mit einem zertifizierten Einsatztrainer teilzunehmen.
- Sie verfügen über ein gutes Verhandlungsgeschick mit der Fähigkeit, sich in Konfliktsituationen angemessen zu verhalten und hoheitliche Maßnahmen situationsgerecht zu treffen.
- Sie sind zeitlich flexibel und bereit am wechselnden Schichtdienst (auch an Wochenenden und Feiertagen) teilzunehmen.
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Außendiensttätigkeit (Vollzugsdienst- und Schichtdiensttauglichkeit) und die damit verbundene körperliche Fitness für die Aufgabenwahrnehmung
Die Gemeindeverwaltung Alfter bietet:
- einen sicheren Arbeitsplatz mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 9a TVöD bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
- eine jährliche Sonderzuwendung und leistungsorientierte Bezahlung nach den Vorschriften des TVöD
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kollegialen und engagierten Team mit familienfreundlichen Arbeitszeiten
- offene Kommunikationsstrukturen
- vielseitiger, interessanter und verantwortungsvoller Aufgabenbereich
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- teilweise Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen
- betriebliche Altersversorgung
- Urlaubsanspruch nach TVöD
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- Mitarbeiterangebote via Corporate Benefits
- Radleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung
Hinweis nach Landesgleichstellungsgesetz:
Die Gemeinde Alfter fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Die Gemeinde Alfter verfügt über eine Integrationsvereinbarung und ist an der Bewerbung behinderter Menschen interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungen von deutschen und ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern werden gleichermaßen begrüßt.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 30.07.2026 online an die Gemeinde Alfter.
Eine Bewerbung per Email ist nicht möglich.
Die Bewerbungsgespräche finden voraussichtlich in der 32. Kalenderwoche statt.
