Hausmeister/in (m/w/d)
Die Gemeinde Allmersbach im Tal (5.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Hausmeister/in (m/w/d)
für die kommunalen Liegenschaften und deren Anlagen. Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
• Pflege und Unterhaltung der Gebäude: Reparaturen, Kontrolle, Instandhaltung und Steuerung der technischen Anlagen
• Pflege der Außenflächen: Grünpflege- und Reinigungsarbeiten, Winterdienst
• Vor- und Nachbereitung von privaten sowie gemeindeeigenen Veranstaltungen in der Turn- und Versammlungshalle
• Rufbereitschaftszeiten im Bedarfsfall
Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
Wir wünschen uns eine einsatzfreudige Persönlichkeit mit abgeschlossener handwerklicher Berufsausbildung, vorzugsweise als Elektriker/in, Heizungsbauer/in oder Installateur/in. Berufliche Vorerfahrungen sind wünschenswert. Die Stelle erfordert Selbstständigkeit, Flexibilität sowie Zuverlässigkeit. Ein sicheres und freundliches Auftreten gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern wird vorausgesetzt.
Der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B/BE ist erforderlich.
Die Gemeinde Allmersbach im Tal bietet Ihnen einen attraktiven Arbeitsplatz mit interessanten und vielseitigen Aufgabengebieten sowie sehr guten Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir ermöglichen Ihnen, an internen und externen fachbezogenen Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend des TVöD in Entgeltgruppe 7. Zusätzlich erhalten Sie eine jährliche leistungsorientierte Bezahlung sowie eine Jahressonderzahlung.
Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Herr Jost (Kaufmännischer Bauhofleiter), Telefon 07191 3530-25, E-Mail: rjost@allmersbach.de. Wissenswertes über unsere Gemeinde finden Sie unter www.allmersbach.de.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis 05.07.2026 an bewerbung@allmersbach.de.
Bitte übersenden Sie uns keine Originalunterlagen, da die übersendeten Bewerbungsunterlagen ohne Rückgabe vernichtet werden.
