Fachbereichsleiter Hauptamt und Finanzen (m/w/d)
Stellenausschreibung der Stelle Fachbereichsleiter Hauptamt und Finanzen (m/w/d)
In der Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Landkreis Mansfeld- Südharz, mit rund 7.500 Einwohnern und 16 Ortsteilen ist die Stelle des Fachbereichsleiters /-in Hauptamt und Finanzen (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Der / die Stelleninhaber /in ist Leiter/- in des Hauptamtes und des Sachgebiets Finanzen. Ihm/Ihr sind die Beschäftigten der vorgenannten Ämter unterstellt.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Leitung des Hauptamtes und des Sachgebietes Finanzen
- zentrale Verwaltungsorganisation mit allgemeiner Verwaltung, Personal, Standesamt und Personenstandwesen, Friedhofswesen, Wahlen und Statistik
- Schulverwaltung, Kindertagesstätten und Soziales
- Kommunal-, Orts- und Satzungsrecht
- Arbeit mit kommunalen Gremien (Stadt- und Ortschaftsräte, Ausschüsse)
- Koordinierung IT-Bereich
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Datenschutz
- Standesbeamter /in
Die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit ist für die vielfältigen Aufgaben dieser Stelle erforderlich. Eine Änderung bzw. Anpassung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.
Anforderungsprofil:
- als Beamter/in die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener, nichttechnischer Dienst in der allgemeinen Verwaltung) durch abgeschlossenes Hochschulstudium zur/ zum Diplomverwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts Public Management oder ein Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in (Beschäftigungslehrgang B II) sofern zudem eine laufbahnqualifizierende hauptberufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren ausgeübt wurde und Bereitschaft zur Verbeamtung besteht. (vgl. hierzu § 14 Absatz 3 LBG LSA -Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen)
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunalverwaltung oder vergleichbar
- fundierte Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete
- überzeugende Führungsqualitäten und Teamfähigkeit
- Organisations- und Verhandlungsgeschick
- hohe Belastbarkeit und überdurchschnittliches Engagement
- Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeister, Stadt- und Ortschafträten wird vorausgesetzt
- sicherer Umgang mit MS Office Anwendungen sowie modernen Kommunikationsmedien
- Führerschein (PKW)
Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen bis zur Besoldungsgruppe A12 LBG LSA.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die schriftlichen Bewerbungen mit üblichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse – und Tätigkeitsnachweisen) einschließlich eines frankierten Rückumschlages (ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach 3 Monaten vernichtet) senden Sie bitte unter dem Kennwort ,,Fachbereichsleiter/-in Hauptamt und Finanzen‘‘ bis zum 18.08.2026 an: Stadt Allstedt, Forststraße 9 in 06542 Allstedt oder an: personalamt@allstedt.de Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, insbesondere Reisekosten, werden durch die Stadt Allstedt nicht erstattet.
Nach Fristablauf eingegangene Bewerbungen können durch die Stadt Allstedt nicht berücksichtigt werden.
Zusammen mit der Bewerbung verpflichtet sich der Bewerbende bei seiner aktuellen personalführenden Stelle sein Einverständnis zur Übermittlung der Personalakten an die Stadt Allstedt zu erklären.
Die Stadt Allstedt beabsichtigt die Entscheidung über die Besetzung der Stelle nach dem Grundsatz der Bestenauslese vorzunehmen. Zu diesem Zweck werden Bewerber gebeten, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen auch die letzte dienstliche Beurteilung vorzulegen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Allstedt gehalten ist, eine Anlassbeurteilung von der personalführenden Stelle einzuholen, wenn für den Bewerbenden am letzten Stichtag keine Regelbeurteilung erfolgt ist oder die letzte Beurteilung des Beamten nicht mehr hinreichend aktuell ist.
Die Tätigkeit erfordert die Vorlage eines Behördenführungszeugnises (Belegart O). Bewerber werden daher dazu angehalten im Bewerbungsschreiben zu bestätigen, dass ein Antrag auf Erteilung eines Behördenführungszeugnisses (Belegart O) gestellt wurde.
Mit Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage www.allstedt.de.
