amtlicher Tierarzt (m/w/d)
Im Landratsamt Altenburger Land im Fachbereich Ordnungsangelegenheiten, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als
amtlicher Tierarzt (m/w/d)
befristet sowie unbefristet zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrages zur Reglung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung.
Das Aufgabengebiet umfasst die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/627 und nach DELEGIERTER VERORDNUNG (EU) 2019/624 in einem EU-zugelassenen Rinderschlachtbetrieb.
Berufliche Qualifikation:
- Approbation als Tierärztin / Tierarzt
- Spezifische Mindestanforderungen gemäß Anhang II Kapitel I der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/624.
Wir erwarten von Ihnen:
- körperliche Belastbarkeit
- zeitliche Flexibilität
- Teamfähigkeit und sehr gute Sozialkompetenz
- PKW – Führerschein und Fahrpraxis.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung bis zum 30. Juni 2026 im
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Personal
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
oder per E-Mail an personal@altenburgerland.de ein.
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen unter Telefonnummer 03447 586-350 zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienstleiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Herrn DVM Thurau (Tel.: 03447 586-709).
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: https://www.altenburgerland.de/de/landratsamt/stellenangebote-karriere/stellenangebote. Weiterführende Informationen nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: https://www.altenburgerland.de/de/landratsamt/stellenangebote-karriere/stellenangebote.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
