Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit in der Studienrichtung Soziale Dienste (m/w/d)
Als Praxispartner der Dualen Hochschule Sachsen in Breitenbrunn schreibt der Landkreis Altenburger Land zum 1. Oktober 2027 eine Ausbildungsstelle für den
Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit
in der Studienrichtung Soziale Dienste (m/w/d)
aus. Das Studium zum Bachelor of Arts (B.A.) beginnt am 1. Oktober 2027. In dem dreijährigen Studium wechseln sich Theoriestudium an der Dualen Hochschule Sachsen in Breitenbrunn und Praxisphasen im Landratsamt Altenburger Land von jeweils 12-wöchiger Dauer ab. Die Praxisphasen in jedem Semester ermöglichen Ihnen die unmittelbare Umsetzung der theoretischen Lerninhalte im Rahmen der täglichen Arbeit in den verschiedenen Ämtern des Fachbereiches Soziales, Jugend und Gesundheit.
Voraussetzungen:
▪ Allgemeine Hochschulreife, eine dem Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
▪ bei im Ausland erworbenen Schulabschlüssen ist zudem ein Anerkennungs- oder Gleichwertigkeitsbescheid der zuständigen Stelle, sowie der Nachweis der Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 GER erforderlich.
Weiterhin erwarten wir von Ihnen:
▪ mindestens einen befriedigenden Notendurchschnitt sowie gute Ergebnisse in Deutsch
▪ ein hohes Maß an Problembewusstsein, Flexibilität und autonomer Handlungsfähigkeit
▪ die Fähigkeit zur kritischen Selbstreflexion
▪ Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und psychische Stabilität
▪ grundlegendes Interesse an Verwaltungstätigkeit
▪ Erfahrungen im sozialen Bereich aufgrund von Praktika, Freiwilligem Sozialen Jahr etc. sind wünschenswert.
Das bieten wir:
▪ Kennenlernen verschiedener Themenfelder der Sozialen Arbeit im Rahmen der Praxisphasen wie bspw. Frühe Hilfen, Schulsozialarbeit, Sozialpsychiatrischer Dienst, Eingliederungshilfe oder Allgemeiner Sozialer Dienst
▪ erfahrene und engagierte Praxisanleiter während des gesamten Studiums
▪ Studienentgelt in Höhe von monatlich 1.550,00 EUR
▪ Übernahme der Studiengebühren / Semesterbeiträge
▪ viele Vorteile des TVAöD wie zum Beispiel 31 Tage Urlaub, einer Jahressonderzahlung, Vermögenswirksamen Leistungen und Lernmittelzuschuss
▪ sehr gute Übernahmechancen nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums
▪ Zugriff auf das Rabattportal Corporate Benefits mit Sonderkonditionen für zahlreiche Marken und Hersteller.
Wenn Sie die Zukunft unseres Landkreises aktiv mitgestalten und sich in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung engagieren möchten, dann richten Sie Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Praktikumsnachweise, Zertifikate) bis zum 30. November 2026 an das
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Personal
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg.
Nutzen Sie gern die Möglichkeit, uns Ihre Bewerbung per E-Mail an ausbildung@altenburgerland.de zu übermitteln. Im Falle einer Postbewerbung werden Ihnen die Bewerbungsunterlagen zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf des Auswahlverfahrens vernichtet. Bei Fragen zur Ausbildung sprechen Sie gern unsere Ausbildungsleiterin, Frau Lehmann (03447 586-362), an.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese finden Sie im Auswahlfeld „Datenerfassung“ unter: https://www.altenburgerland.de/de/landratsamt/stellenangebote-karriere/stellenangebote.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Hinweis:
Die Entscheidung zur tatsächlichen Besetzung der Ausbildungs- bzw. dualen Studienplätze steht unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel für die Ausbildung mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung des Landkreises Altenburger Land 2027 zur Verfügung stehen.

