Fachdienstleiter Allgemeiner Sozialer Dienst (m/w/d)
Im Landratsamt Altenburger Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, die Stelle als
Fachdienstleiter Allgemeiner Sozialer Dienst (m/w/d)
im Jugendamt, im Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die der Entgeltgruppe S 17 TVöD zugeordnet ist. Die Besetzung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre (Führung auf Probe gemäß § 31 TVöD), wobei eine unbefristete Weiterbeschäftigung selbstverständlich angestrebt wird.
Gesucht wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige und überdurchschnittlich engagierte Führungs- und Leitungspersönlichkeit mit einem hohen Maß an Fachkompetenz, Verhandlungs- und Organisationsgeschick, die über mehrjährige Führungserfahrung verfügt. Zudem sollten Sie eine hohe psychische Belastbarkeit, Flexibilität, hohe Kommunikationsfähigkeit und Empathievermögen mitbringen.
Besonders gewünscht werden fundierte sowie anwendungsbereite Fach- und Rechtskenntnisse insbesondere im Verwaltungsrecht, Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbücher I bis XIV, Strafgesetzbuch, Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz, Jugendschutzgesetz sowie dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Der Bewerber / die Bewerberin muss folgende fachliche Anforderungen erfüllen:
Berufliche Qualifikation:
- abgeschlossene Hochschulausbildung im sozialen oder im sozialwissenschaftlichen bzw. heilpädagogischen Bereich.
- EDV-Kenntnisse (MS-Office, Word, Excel)
- wünschenswert sind Kenntnisse in Beratung, Kinderschutz, in Steuerungs- und Leitungsprozessen und im kommunalen Finanzwesen
- Führerschein Klasse B und Fahrpraxis.
Schwerpunktaufgaben:
Dem/der Fachdienstleiter/in Allgemeiner Sozialer Dienst sind die Mitarbeiter des Fachdienstes unterstellt und er/sie ist gleichzeitig stellvertretende/r Leiter/in des Jugendamtes.
Weiterhin ist er/sie zuständig für die
- Leitung und Führung, Koordination und Einsatzsteuerung des Fachdienstes
- Gewährleistung des Kinderschutzes im Landkreis im Rahmen der Umsetzung des SGB VIII
- Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes und wirkungsorientierte Steuerung der Hilfen in den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen für junge Volljährige, Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, u. a.
- Einzelfallführung in besonders schwierigen Fällen
- Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung und Öffentlichkeitsarbeit des Jugendamtes
- fachliche Zusammenarbeit bzw. Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Behörden, öffentliche sowie freie Träger der örtlichen und überörtlichen Jugendhilfe
- Erarbeitung fachlicher und organisatorischer Maßnahmen und konzeptionelle Arbeit
- sowie Mitwirkung bei der Aushandlung und des Abschlusses von Vereinbarungen nach §§ 77 und 78a ff SGB VIII.
Das können Sie von uns erwarten:
- Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach TVöD-VKA
- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)
- verhandelbarer Gestaltungsspielraum betreffend Arbeitszeit und Arbeitszeitmodell (unter Berücksichtigung unserer Dienstzeiten)
- alle Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes z.B. jährliche Jahressonderzahlung, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen / Jahr, betriebliche Altersvorsorge
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- schrittweise Einarbeitung.
Wenn Sie sich diesen verantwortungsvollen und interessanten Aufgaben stellen wollen, dann senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 17. Juli 2026 an das
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Personal
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
oder per E-Mail an personal@altenburgerland.de
Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Personal unter der Telefonnummer 03447 586-350. Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Just (Tel.: 03447 586-586) gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: https://www.altenburgerland.de/de/landratsamt/stellenangebote-karriere/stellenangebote. Weiterführende Informationen nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: https://www.altenburgerland.de/de/landratsamt/stellenangebote-karriere/stellenangebote.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
