Fachdienstleiter Wirtschaftliche Hilfen (m/w/d)
Im Landratsamt Altenburger Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, die Stelle als
Fachdienstleiter Controlling FB2, Wirtschaftliche Hilfen (m/w/d)
im Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die der Entgeltgruppe 11 TVöD zugeordnet ist. Die Besetzung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre (Führung auf Probe gemäß § 31 TVöD), wobei eine unbefristete Weiterbeschäftigung selbstverständlich angestrebt wird.
Gesucht wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige und überdurchschnittlich engagierte Führungs- und Leitungspersönlichkeit mit einem hohen Maß an Fachkompetenz, Verhandlungs- und Organisationsgeschick.
Wünschenswert ist eine mehrjährige Führungserfahrung. Zudem sollten Sie eine hohe psychische Belastbarkeit, Flexibilität, hohe Kommunikationsfähigkeit und Empathievermögen mitbringen.
Der Bewerber / die Bewerberin muss folgende fachliche Anforderungen erfüllen:
Berufliche Qualifikation:
- ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor / Diplom / Master) mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft oder einer anderen einschlägigen Fachrichtung,
- abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium mit Schwerpunkt Öffentliche Verwaltung oder Public Management (Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss), eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Diplom-Verwaltungswirt/in) bzw. als Verwaltungsfachwirt/in (FL II) oder Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
- EDV-Kenntnisse (MS-Office, Word, Excel)
- Führerschein Klasse B und Fahrpraxis.
Besonders gewünscht werden fundierte sowie anwendungsbereite Fach- und Rechtskenntnisse insbesondere im Verwaltungsrecht, Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbücher I bis XIV, Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz sowie im kommunalen Finanzwesen.
Schwerpunktaufgaben:
Dem/der Fachdienstleiter/in Controlling FB2, Wirtschaftliche Hilfen sind die Mitarbeiter des Fachdienstes unterstellt.
Weiterhin ist er/sie zuständig für die
- Leitung und Führung, Koordination und Einsatzsteuerung des Fachdienstes
- Haushaltsplanung und finanzielle Bewirtschaftung im Rahmen der Leistungen des Jugendamtes
- Haushaltsplanung für den FB2 koordinieren und Termine überwachen, Haushaltsvollzug im FB2 (außer FD 24, 25) und Jahresrechnung überwachen, Aufgaben nach SGB II koordinieren, Fördermittelbewirtschaftung und Verwendungsnachweisprüfung für Leistungen nach SGB II, SGB VIII, SGB XII, GesDV TH und LSZ koordinieren
- fachliche Zusammenarbeit bzw. Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten, Behörden, öffentliche sowie freie Träger der örtlichen und überörtlichen Jugendhilfe
- Erarbeitung fachlicher und organisatorischer Maßnahmen und konzeptionelle Arbeit
- Führen von Verhandlungen zwischen dem Landkreis und externen Leistungserbringern bzw. Dritten zum Abschluss von Vereinbarungen als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 17 Abs. 2 SGB II zur Erbringung von Leistungen nach §§ 16a und 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II, Kostenvereinbarungen nach § 77 SGB VIII sowie von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff SGB VIII als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Einzelleistungsvereinbarungen für Leistungen nach dem SGB VIII, Vereinbarungen zum Persönlichen Budget für Leistungen nach dem SGB VIII, Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen als Träger der Sozialhilfe nach § 76 SGB XII.
Das können Sie von uns erwarten:
- Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach TVöD-VKA
- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)
- verhandelbarer Gestaltungsspielraum betreffend Arbeitszeit und Arbeitszeitmodell (unter Berücksichtigung unserer Dienstzeiten)
- alle Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes z.B. jährliche Jahressonderzahlung, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen / Jahr, betriebliche Altersvorsorge
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- schrittweise Einarbeitung.
Wenn Sie sich diesen verantwortungsvollen und interessanten Aufgaben stellen wollen, dann senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 18. September 2026 an das
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Personal
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
oder per E-Mail an personal@altenburgerland.de
Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Personal unter der Telefonnummer 03447 586-350. Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Just (Tel.: 03447 586-586) gern zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: https://www.altenburgerland.de/de/landratsamt/stellenangebote-karriere/stellenangebote. Weiterführende Informationen nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: https://www.altenburgerland.de/de/landratsamt/stellenangebote-karriere/stellenangebote.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.

