hauptamtlichen Beigeordneten (m/w/d)
Im Landkreis Altenburger Land ist zum 1. Februar 2027 die Stelle des/der
hauptamtlichen Beigeordneten (m/w/d)
zu besetzen.
Der/Die hauptamtliche Beigeordnete wird gemäß § 110 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung vom Kreistag für die Dauer von sechs Jahren gewählt und ist Stellvertreter/in des Landrates. Die Besoldung richtet sich nach der Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit in der jeweils geltenden Fassung und ist entsprechend der Einwohnerzahl der Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet. Eine Dienstaufwandsentschädigung wird darüber hinaus gewährt. Neben Ihrer Aufgabe als Stellvertreter/in des Landrates ist beabsichtigt, Ihnen folgenden Geschäftsbereich mit folgenden derzeitigen Aufgabengebieten zu übertragen:
- Fachdienst Organisation,
- Fachdienst Personal,
- Fachdienst Recht,
- Fachdienst Finanzen und
- Fachdienst IT.
Die endgültige Aufgabenzuweisung bzw. eine Änderung des Geschäftsbereichs im Laufe der Amtszeit bleiben vorbehalten. Die o. g. Aufgaben sind von entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung und strategische Ausrichtung der Verwaltung. Ihre Ideen für die Gestaltung einer effizienten, rechtssicheren und zukunftsfähigen Verwaltung sind daher ausdrücklich erwünscht.
Für diese Stelle erwarten wir:
- erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Universitätsstudium in einer einschlägigen Fachrichtung im Bereich der öffentlichen Verwaltung (Diplom, Bachelor oder Masterabschluss) oder
- ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit absolviertem zweitem Staatsexamen oder
- mindestens die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
- erfolgreicher Abschluss zum Verwaltungsbetriebswirt/Verwaltungsfachwirt
- umfangreiche Kenntnisse und einschlägige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung (wünschenswert in verschiedenen Bereichen), insbesondere mehrjährige Führungserfahrung einer größeren kommunalen Verwaltung bestenfalls in einer vergleichbaren Position,
- ein hohes Maß an Zielstrebigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungs-freude und Einsatzbereitschaft sowie die Fähigkeit, den übertragenen Geschäftsbereich mit Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen zu führen,
- eine loyale Zusammenarbeit mit mir als Landrat und dem Kreistag ist selbstverständlich und eine wichtige Voraussetzung, ebenso die Fähigkeit, die verschiedenen Interessen innerhalb und außerhalb der Verwaltung in Einklang zu bringen.
Das können wir Ihnen bieten:
- eine fachlich anspruchsvolle und verantwortungsvolle sowie abwechslungsreiche Tätigkeit bei guten Arbeitsbedingungen
- geregelte und familienfreundliche Arbeitszeiten mit großzügiger Rahmen-gleitzeit
- Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- vielseitige Angebote im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
- ein attraktiver Landkreis mit breitgefächertes Kulturangebot sowie eine gute ÖPNV-Anbindung zu den benachbarten Kultur- und Sportzentren.
Wenn Sie sich für diese verantwortungsvolle Stelle interessieren und aufgrund Ihres Fach- und Methodenwissens die Verwaltungsabläufe einer Behörde mit mehr als 700 Mitarbeitern gestalten können, sowie die allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen zur Wahl zum hauptamtlichen Kommunalbeamten erfüllen, dann richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 13. Juli 2026 an:
Landratsamt Altenburger Land
Landrat Uwe Melzer
-persönlich-
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg.
Die Bewerbungsunterlagen bitten wir Sie in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Bewerbung Hauptamtliche/r Beigeordnete/r“ zu senden.
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: www.altenburgerland.de (Rubrik: Aktuelles - Stellenangebote).
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Weitere Auskünfte erteilt der Fachdienst Personal unter der Telefonnummer 03447 586-350.
