Sozialpädagoge/ Sozialpädagogin / Sozialarbeiter*in (m/w/d) für die Betreuungsstelle
Das Amt für soziale Leistungen der Stadt Aschaffenburg unterstützt Bürgerinnen und Bürger in sozialen und finanziellen Notlagen. Es bietet Leistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltssicherung, Hilfen für Geflüchtete sowie Beratung in Wohnungs- und Integrationsfragen. Hier ist auch der Aufgabenbereich der Betreuungsstelle zugeordnet.
Im Amt für soziale Leistungen ist zum 01.01.2027 die o.g. Teilzeitstelle mit 87% einer Vollzeitstelle (derzeit ca. 34 Stunden) zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Qualifikation und Erfahrung in Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE (je nach Erfahrungsstufe und persönlichen Voraussetzungen von 3.451,79 € bis 3.993,95 € brutto im Monat).
Genauere Informationen zur Vergütung finden Sie unter: Entgelttabelle TVÖD SuE
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
- Betreuungsgerichtshilfe gem. § 11 BtOG sowie §§ 1831,1832 BGB:
- Unterstützung des zuständigen Amtsgerichts bei Betreuungsverfahren durch Durchführen von Sachverhaltsermittlungen und Erstellung von Sozialberichten
- ausführliche Stellungnahme zum Betreuungsbedarf und -umfang und eventuell zu anderen erforderlichen Maßnahmen sowie Dokumentation im Betreuungsbehördenprogramm
- Prüfung von unterbringungsähnlichen Maßnahmen (§ 1831 BGB)
- Aufgaben im Vor- und Umfeld von Betreuungen, wie:
- Beratung zu Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung (§ 5 BtOG)
- Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene zur Betreuungsvermeidung
- Beratung von Bevollmächtigten und Betreuer*innen
- Unterschriftsbeglaubigung nach § 7 BtOG
- Netzwerk - und Öffentlichkeitsarbeit, wie beispielsweise Mithilfe bei der Organisation von Betreuungstagen, Arbeitsgemeinschaften und Fortbildungsveranstaltungen
- Vollzugshilfe für das Gericht in laufenden Verfahren (§§ 278 bis 322 FamFG), sowie Vollzug von Gerichtsentscheidungen: Zuführung zur Unterbringung (§ 326 FamFG)
- Unterstützung bei Bewerbungsverfahren und Registrierung von Berufsbetreuer*innen im Rahmen einer Vertretungsfunktion
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung
- Führerschein der Klasse B und Bereitschaft den Privat-PKW gegen Wegstreckenentschädigung dienstlich zu nutzen
Wir erwarten weiterhin:
- Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen sowie Flexibilität
- Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit sowie Kooperationsfähigkeit
- selbstständiges Arbeiten sowie Teamfähigkeit
Wünschenswert sind Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Betreuungsrechst wie BtOG (Betreuungsbehördenorganisationgesetz), FamFG Buch 3 (§§ 271 – 341) und BGB Titel 3 (§§ 1814 – 1881) sowie EDV-Fachanwendung (Rocom) bzw. die Bereitschaft diese im Rahmen von Fortbildungen und durch Fachliteratur zu erwerben.
Wir bieten:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten inklusive Möglichkeit zum regelmäßigen mobilen Arbeiten
- vielfältige Weiterbildungsangebote
- Betriebssportangebote
- Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsvorsorge
- eine zusätzliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse Bayern
- Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
- vermögenswirksame Leistungen
- einen Zuschuss zum Job- oder Deutschlandticket (20 €/Monat) und die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, überdachte Fahrradstellplätze, sowie gute Parkmöglichkeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- zusätzliche freie Tage am 24.12. und 31.12. sowie ein halber freier Tag am Faschingsdienstag
- Ferienbetreuung sowie Betriebskita für Kinder städtischer Mitarbeiter*innen
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung:
- Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Ihre Berufs- und Studienabschlüsse
- qualifizierte Arbeitszeugnisse
- Nachweis über Ihren Führerschein
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist eine Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Für reglementierte Berufe ist eine Anerkennung und für nicht reglementierte Berufe eine Bewertung erforderlich. Informationen zur Reglementierung, Anerkennung und Bewertung finden Sie hier: https://zab.kmk.org/de/reglementierte-berufe
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Kenntnisse im Beschäftigtenverhältnis bis zur Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei. Nähere Informationen zur Stadt Aschaffenburg als Arbeitgeber sowie Hinweise bezüglich Ihrer persönlichen Daten im Bewerbungsverfahren finden Sie auf www.aschaffenburg.de.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 01.11.2026 direkt über unser Bewerberportal auf www.aschaffenburg.de/stellenanzeigen. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (insbesondere E-Mail-Bewerbungen) leider nicht möglich sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
bei fachlichen Fragen:
Herr Peter Edinger Sonja Germer
Tel. 06021/ 330 1724 06021/ 330 1607
Amt für soziale Leistungen
bei Fragen zum Bewerbungsprozess:
Frau Corinna Schwarz
Tel. 06021 / 330 1938
Bewerbung@Aschaffenburg.de
Personalamt
Stadt Aschaffenburg I Personalamt I Postfach 10 01 63 I 63701 Aschaffenburg

