Leitung des Referats 2 für Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz (m/w/d) Kommunale Wahlbeamtin bzw. kommunaler Wahlbeamter nach Art. 40 BayGO (m
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Augsburg ist als drittgrößte Stadt Bayerns mit rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in einem Einzugsgebiet mit über 600.000 Menschen eine moderne Wirtschafts- und Kulturmetropole mit über2000jähriger Geschichte, einer vielfältigen Stadtgesellschaft und einer hohen Lebensqualität. Augsburg ist eine wachsende Stadt. Zugleich steht die Stadt vor der Herausforderung, Megatrends wie ein umweltfreundliches und verändertes Mobilitätsverhalten, die Gestaltung der digitalen Transformation der Gesellschaft und die resiliente Anpassung an den Klimawandel sozialverträglich zu gestalten. Stadtplanerisch sind vielfältige Themen wie die Stärkung der Stadtteile, die innovative Weiterentwicklung der Innenstadt, ein geändertes Mobilitätsverhalten, das vielfältige Nutzungsverhalten im öffentlichen Raum, die Stadt/Umlandbeziehung auf Basis der städtischen Zukunftsleitlinien und des Stadtentwicklungskonzepts voranzutreiben.
Unser Stellenangebot
Leitung des Referats 2 für Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz (m/w/d)
Kommunale Wahlbeamtin bzw. kommunaler Wahlbeamter nach Art. 40 BayGO (m/w/d)
Referat 2
Referenznummer: 00200010
Veröffentlichung: 25.06.2026
Stellenbewertung: BesGr. B4/B5 BayBesO
Aufgabengebiet:
In dieser verantwortungsvollen Führungsposition leiten Sie das Referat für Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz und gestalten dessen strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung sowie die Steuerung der zugeordneten Bereiche und Themen:
- Stadtplanung, Stadtentwicklung und Stadtsanierung
- Landschafts- und Regionalplanung
- Mobilität und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Klimaschutz
- Geodaten
- Statistik und Stadtforschung
- Open Data
Als Referatsleitung tragen Sie die Gesamtverantwortung für die fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Steuerung des Geschäftsbereichs. Dazu gehören insbesondere:
- die zielgerichtete Weiterentwicklung der Fachbereiche im Sinne eines integrierten, nachhaltigen Ansatzes
- eine vorausschauende Ressourcen- und Finanzsteuerung
- die wirksame Steuerung, Koordination und Weiterentwicklung bestehender und neuer Aufgabenstrukturen
- die Etablierung effizienter Steuerungs- und Controllingprozesse
Sie beraten den Stadtrat, seine Gremien sowie den Oberbürgermeister umfassend in allen Angelegenheiten Ihres Zuständigkeitsbereichs und entwickeln eigenständig Beschlussvorlagen, Strategien und Entscheidungsgrundlagen. Zudem vertreten Sie das Referat souverän gegenüber Verwaltung, Öffentlichkeit sowie regionalen und überregionalen Partnern.
Im Zentrum Ihrer Tätigkeit steht die nachhaltige und integrierte Entwicklung der Stadt Augsburg – mit besonderem Fokus auf zukunftsfähige Mobilität, wirksame Klimaschutzstrategien sowie datenbasierte Planungs- und Entscheidungsprozesse.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Referats setzen Sie insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Strategische Stadtentwicklung: Weiterentwicklung der Stadt Augsburg auf Grundlage bestehender Stadtentwicklungskonzepte und Zukunftsleitlinien
- Integrierte Planungsansätze: Stärkung und Verzahnung von Stadtentwicklung, Stadtsanierung und resilienten Planungsprozessen
- Mobilitätswende: Gesamtverantwortung für die strategische Steuerung und innovative Weiterentwicklung der Mobilität einschließlich einer integrierten Gesamtstrategie für Verkehr und ÖPNV
- Klimaschutz: Weiterentwicklung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzstrategien sowie konsequente Integration von Klimaschutzbelangen in Planungs- und Entscheidungsprozesse
- Datenbasierte Steuerung: Ausbau moderner, datenbasierter Entscheidungsgrundlagen durch die Weiterentwicklung von Geodaten, Statistik, Stadtforschung und Open Data
- Vernetzung und Kooperation: Aktive Positionierung der Stadt Augsburg in regionalen und überregionalen Planungs- und Kooperationsstrukturen
- Freiraum- und Landschaftsplanung: Weiterentwicklung als integraler Bestandteil einer nachhaltigen und lebenswerten Stadtentwicklung
Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.
Voraussetzungen:
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder im Sinne des bayerischen Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) werden durch den Stadtrat für eine sechsjährige Amtszeit gewählt und aufgrund dieser Wahl zur Beamtin/zum Beamten (m/w/d) auf Zeit ernannt.
In das Amt kann nach Art. 12 Abs. 2 KWBG nur berufen werden, wer
- zur berufsmäßigen ersten (Ober-)Bürgermeisterin / zum berufsmäßigen ersten (Ober-)Bürgermeister wählbar ist (für dieses Amt ist jede Person wählbar, die Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und am Tag des Beginns der Amtszeit das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Art. 39 Abs. 1 und 2 GLKrWG) und
- die laufbahnrechtliche Qualifikation besitzt, die seinem zukünftigen Aufgabengebiet entspricht, oder mindestens drei Jahre dem künftigen Aufgabengebiet entsprechend in verantwortlicher Stellung tätig gewesen ist.
Wünschenswert:
- Ausgeprägte strategische Denk- und Gestaltungskompetenz sowie Führungskompetenz
- Breite fachliche Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen: nachhaltige Stadtentwicklung, Mobilität/Verkehr, Klimaschutz
- Erfahrung in der Gestaltung und Umsetzung integrierter Stadtentwicklungs- und Transformationsprozesse
- Kenntnisse moderner Steuerungsinstrumente sowie datenbasierter Entscheidungsgrundlagen (z. B. Geodaten, Statistik, Open Data)
- Sehr gutes Verständnis für überregionale Zusammenhänge und interkommunale Kooperation
- Kompetente Vertretung von Organisationen gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Wirtschaft und Verbänden
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Integrität und Entscheidungsstärke
- Souveränes, überzeugendes Auftreten sowie ausgeprägte Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit
- Fähigkeit, komplexe Interessenlagen auszugleichen und tragfähige Lösungen im politischen Raum zu entwickeln
- Hohe soziale Kompetenz sowie die Fähigkeit, Mitarbeitende wertschätzend zu führen, zu fördern und in Veränderungsprozesse einzubinden
- Ausgeprägte Belastbarkeit und ein sicherer Umgang mit öffentlicher und politischer Aufmerksamkeit
Wir bieten:
Die Stadt Augsburg bietet Ihnen als berufsmäßigem Stadtratsmitglied insbesondere folgende Vorteile:
- Gestaltungsmöglichkeiten bei der strategischen Entwicklung zentraler Zukunftsthemen der Stadt
- Direkte Zusammenarbeit mit dem Oberbürgermeister, dem Stadtrat und wichtigen politischen sowie fachlichen Entscheidungsgremien
- Verantwortungsvolle Leitung eines großen, interdisziplinären Geschäftsbereichs mit hoher fachlicher und organisatorischer Bedeutung
- Führende Rolle in stadtprägenden Projekten
- Repräsentation der Stadt in regionalen und überregionalen Netzwerken sowie aktive Mitwirkung in relevanten Verbänden und Gremien
Die Besoldung erfolgt entsprechend der Anlage 1 des KWBG in Bayern in Abhängigkeit von der Amtsperiode nach Besoldungsgruppe B 4 (erste Amtsperiode) / B 5 BayBesO (etwaige weitere Amtsperioden).
Rechtliche Informationen
Wenn Sie diese interessante, vielseitige Tätigkeit in verantwortungsvoller Position gestalten möchten und die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 22.07.2026 online.
Für weitergehende Fragen zu unserem Stellenangebot erreichen Sie Herrn Oberbürgermeister Dr. Freund unter der Telefonnummer 0821/324-71300.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.
