Sachbearbeitung Ordnungsrechtlicher Jugendschutz (m/w/d)
Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil des #TeamAugsburg!
Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Sachbearbeitung Ordnungsrechtlicher Jugendschutz (m/w/d) in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden im Beschäftigtenverhältnis und 20 Wochenstunden im Beamtenverhältnis
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Referenznummer: 51000620_2
Veröffentlichung: 09.05.2026
Stellenbewertung: BesGr. A 9-10 BayBesO, Entgeltgruppe 9 c TVöD
Gehaltsrahmen (TVöD-VKA):
ca. 51.538-59.043 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung, ggf. zzgl. möglicher Zulagen/Zuschläge
Aufgabengebiet:
- Feststellung und Ermittlung von JuSchG-Verstößen im Rahmen von u.a. Jugendschutzkontrollen inkl. Anhörung, Beweissicherung und Weiterleitung an das Ordnungsamt
- Koordination und Durchführung von Testkäufen inkl. Schulung, Planung, Kontrolle, Auswertung und Weiterleitung bei Verstößen
- Prüfung und Stellungnahmen zu gewerbe-, gaststätten- und jugendschutzrechtlichen Sachverhalten sowie Erstellung entsprechender Auflagen
- Prüfung von Gefährdungen für Kinder und Jugendliche nach § 7 JuSchG sowie Einleitung und Begleitung entsprechender behördlicher Maßnahmen
- Beratung in Jugendschutzfragen
Voraussetzungen:
- Ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches Hochschulstudium oder
- Qualifikationsprüfung für die 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bzw. Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit der Eignung und Bereitschaft, sich dem modularen Qualifizierungsverfahren zu unterziehen oder
- Fachprüfung II bzw. Beschäftigte (VFA-K, Fachprüfung I) mit der Eignung und Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren
Bewerbende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Fachprüfung I und der Eignung und Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren, sind mit Stellenbesetzung grundsätzlich zunächst in Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert unter Gewährung einer Zulage entsprechend der Stellenbewertung ab dem Zeitpunkt der maßgebenden Beschäftigung, bei erfolgreichem Abschluss des Beschäftigtenlehrganges II erfolgt eine Höhergruppierung entsprechend der Stellenbewertung.
Wünschenswert:
- Fundierte Kenntnisse des JuSchG
- Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), der Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB) und Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) soweit jugendschutzrechtlich relevant
- Kenntnisse über altersmäßige Einstufung von alkoholischen Getränken, Tabak- und nikotinhaltigen Produkten sowie Bildträgern (Spiele, DVDs etc.)
- Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht
- Kommunikationsstärke sowie Durchsetzungsvermögen
- Teamfähigkeit
- Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Bereitschaft zu gelegentlichem Arbeitseinsatz außerhalb üblicher Arbeitszeiten (teilweise abends, wochenends)
Wir bieten:
- Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Mobile Arbeit sowie Schulungen während der Arbeitszeit
- Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Möglichkeit von Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) sowie zusätzlich dienstfrei am 8. August, 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am Faschingsdienstag
- Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt
- Ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche
