Ausbildungsangebot zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Kommunalverwaltung, zum 1. August 2027
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Ausbildungsangebot zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Kommunalverwaltung, zum 1. August 2027
Du bist kommunikativ, aufgeschlossen und organisiert? Hast mindestens einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss vorzuweisen? Du arbeitest gern im Team, sowie auch eigenständig und hast Interesse an einer Ausbildung im öffentlichen Dienst?
Dann freuen wir uns sehr auf deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen* mit Lebenslauf und Zeugnissen.
Den praktischen Teil deiner Ausbildung absolvierst du im Rathaus der Gemeinde Bad Grund (Harz), der Berufsschulunterricht erfolgt in Blockform an der BBS I (Arnoldi-Schule) in Göttingen. Der dienstbegleitende Unterricht, sowie der Zwischen- und Abschlusslehrgang finden voraussichtlich ebenfalls in Göttingen statt.
Dich erwartet bei uns eine vielseitige und praxisorientierte Ausbildung in einer kleinen und bürgernahen Kommunalverwaltung. Unterstützende Kolleginnen und Kollegen begleiten dich gern bei deiner Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Eine Übernahme nach einer erfolgreichen Ausbildung wird angestrebt.
Wenn wir dein Interesse geweckt haben, warte nicht lange und schicke deine Bewerbungsunterlagen bis zum 4. Dezember 2026 an:
Gemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz),
oder als kompakte PDF-Datei an personalwesen@gemeinde-bad-grund.de.
Für Fragen und Informationen zur Ausbildung stehen dir Frau Gebhardt (Telefonnummer: 05327/58-165) oder Bürgermeister Patrick Schmidt (Telefonnummer: 05327/58-150) gern zur Verfügung.
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Bad Grund (Harz) begrüßt es, wenn sich auch Menschen mit Migrationshintergrund angesprochen fühlen.
*Aus Kostengründen kann auf Prospektmappen und Schnellhefter verzichtet werden. Die Rücksendung der Unterlagen kann zudem bei einem ausreichend frankierten Rückumschlag erfolgen. Bewerbungs- sowie Reisekosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden.
Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Mit Abgabe der Bewerbung wird das Einverständnis zur Speicherung der personenbezogenen Daten im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vorausgesetzt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die eingereichten Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet, sofern nicht die Rücksendung erbeten ist.

