Abteilungsleitung (m/w/d) Kindertagesstätten und Kita-Sozialarbeit
Für unser Amt für Kinder und Jugend suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Abteilungsleitung (m/w/d) Kindertagesstätten und Kita-Sozialarbeit
Die Stelle ist in Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen.
Zu den wesentlichen Aufgaben, ergänzend zu den überwiegend pädagogischen Aufgaben, gehören:
- Leitung der Abteilung Kindertagesstätten und Kita-Sozialarbeit mit den Sachgebieten Verwaltung, Pädagogik sowie Sozialraum/Kita-Sozialarbeit
- Personelle und fachliche Führung der direkt unterstellten Mitarbeitenden sowie die Steuerung eines umfangreichen Arbeitsbereichs mit derzeit 19 städtischen Kindertagesstätten
- Planung, Koordination und Weiterentwicklung von Arbeitsabläufen, Strukturen und Qualitätsstandards in den Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft
- Personalplanung, Personalauswahl, Personalentwicklung sowie die Begleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen in Abstimmung mit der Amtsleitung und den zuständigen Fachämtern
- Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität und Fortschreibung von Leitlinien und Rahmenkonzeptionen für die städtischen Kindertagesstätten
- Verantwortung für Haushaltsangelegenheiten der Abteilung, insbesondere Plausibilitätsprüfung, Etatüberwachung, Rechnungsanweisung und Zuschussauszahlungen
- Mitwirkung an der Kindertagesstättenbedarfsplanung sowie an Neu-, Erweiterungs- und Anbauten in Zusammenarbeit mit den zuständigen internen und externen Stellen
- Verantwortung für die Beantragung, Änderung und Sicherstellung von Betriebserlaubnissen für die städtischen Kindertagesstätten
- Beteiligung an der Fachaufsicht des Landesjugendamtes in allen für den Betrieb relevanten organisatorischen, personellen, pädagogischen, hygienischen und baulichen Fragestellungen
- Weiterentwicklung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, familienpolitischer und gesetzlicher Entwicklungen
- Gesamtverantwortung für die Koordination und Mittelverwendung des Sozialraumbudgets
- Weiterentwicklung und Evaluation von Maßnahmen im Bereich Kita-Sozialarbeit und Sozialraumorientierung
- Zusammenarbeit mit freien und kirchlichen Trägern, Elternvertretungen, dem Stadtelternausschuss sowie weiteren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern
- Wahrnehmung der Fachaufsicht über freie Träger in rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen, konzeptionellen, personellen und baulichen Angelegenheiten
- Präsentation aktueller Entwicklungen und Arbeitsergebnisse in städtischen Gremien, insbesondere im Jugendhilfeausschuss
Anforderungsprofil:
- Zulassung zum dritten Einstiegsamt in der Fachrichtung Verwaltung, insbesondere als Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)
- oder Bachelor of Arts
- oder erfolgreich abgelegte Angestelltenprüfung II
- Alternativ: abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Soziale Arbeit, Sozialmanagement, Kindheitspädagogik/Frühpädagogik oder Management im Sozial- oder Bildungswesen
- Ausgeprägte Führungskompetenz sowie mehrjährige Leitungserfahrung
- Kenntnisse und Erfahrung in den Bereichen Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Teamentwicklung
- Ausgeprägte Fähigkeiten in Gesprächsführung, Konfliktmanagement sowie hohe kommunikative und soziale Kompetenz
- Fundierte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere des SGB VIII, SGB IX, AGKJHG, KiTaG Rheinland-Pfalz, der einschlägigen Landesverordnungen, Förderrichtlinien und Richtlinien des Landesjugendamtes
- Kenntnisse im Bereich Tarifrecht, dienstlicher Vereinbarungen und einschlägiger personalbezogener Regelungen
- Kenntnisse im Bereich Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Sozialmanagement und Organisationsberatung
- Kenntnisse der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen Rheinland-Pfalz sowie der Empfehlungen zur Qualität in Rheinland-Pfalz
- Kenntnisse im Bereich Hygiene, Lebensmittelrecht sowie einschlägiger versicherungsrechtlicher Vorschriften
- Sicherer Umgang mit Microsoft Office
- Strukturierte, verantwortungsbewusste und lösungsorientierte Arbeitsweise sowie ein hohes Maß an Belastbarkeit und Entscheidungsfähigkeit
Bewerberinnen und Bewerber mit einem der genannten pädagogischen bzw. sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studienabschlüsse sollten idealerweise über einschlägige Berufserfahrung in leitender oder koordinierender Funktion im Bereich Kindertagesstätten, Jugendhilfe, Sozialverwaltung oder vergleichbaren Arbeitsfeldern verfügen.
Wir bieten Ihnen:
- Einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz
- Eigenverantwortliches Arbeiten
- Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Telearbeit sowie flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Standortsicherheit im Stadtgebiet von Bad Kreuznach
- Eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen
- Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) für Beschäftigte
- Die Möglichkeit zur Nutzung des vergünstigten Deutschlandtickets
- Verlässliche Regelungen für den öffentlichen Dienst
- Mitarbeiterangebote mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
- Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA. Die Stelle ist alternativ nach Besoldungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz bewertet. Wir weisen darauf hin, dass bei tariflichen Beschäftigten nur ein Beschäftigungsverhältnis nach den Bestimmungen des TVöD abgeschlossen werden kann.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 100-26 bis spätestens 26.06.2026 gerne per Mail (ausschließlich PDF-Format) an bewerbung@bad-kreuznach.de oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.
