Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Straßenunterhaltung
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Bauhof einen
Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Straßenunterhaltung
Die Stelle ist in Vollzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Ausführen von Straßenunterhaltungsmaßnahmen
- Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes
- Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes
- Ausführen von Arbeiten zur Unterstützung von Veranstaltungen
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen und anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren als Straßenbauer/-in, Straßenwärter/-in, Maurer/‑in oder vergleichbare Ausbildung
- Führerschein der Klasse B erforderlich
- Führerschein der Klasse CE wünschenswert
- Weitere Führerscheine, Profi-Staplerschein, Baumaschinenführer nach VSG und BGR 500 DIN EN 474 Teil 1-12 wünschenswert
Wir bieten:
- Eigenverantwortliches Arbeiten
- Standortsicherheit im Stadtgebiet Bad Kreuznach
- Eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen
- Fahrtkostenzuschuss bei Nutzung von ÖPNV
- Betriebliche Altersvorsorge (ZVK) für Beschäftigte
- Mitarbeiterangebote mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
Auf das Beschäftigungsverhältnis finden die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD, wenn die persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt (Nachweis über die Schwerbehinderung erforderlich).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 131-26 bis zum 04.09.2026 per Mail (ausschließlich PDF-Format) an bewerbung@bad-kreuznach.de oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach.
Wir bitten um die Zusendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen bei Nichtberücksichtigung zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Auch ist es möglich, die Bewerbungsunterlagen persönlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens abzuholen.
