Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) Fachrichtung Kommunalverwaltung
Die Stadt Bad Lippspringe, Staatlich anerkanntes Heilbad, Heilklimatischer Kurort, Kreis Paderborn (ca. 17.000 Einwohner),
sucht zum 01. August 2027
Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Fachrichtung Kommunalverwaltung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Vergütung:
1.368,26 Euro im ersten Ausbildungsjahr
1.418,20 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
1.464,02 Euro im dritten Ausbildungsjahr
(Stand 01.05.2026)
+ Jahressonderzahlung
+ vermögenswirksame Leistungen (auf Antrag)
+ 400,00 Euro Abschlussprämie bei erfolgreicher Abschlussprüfung
Voraussetzungen:
- Fachoberschulreife
- Interesse am engagierten Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern und am kommunalen Geschehen
- Spaß an Rechtsvorschriften und Gesetzen
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Leistungsbereitschaft
Ausbildungsablauf:
- Theoretische Ausbildung:
Der Berufsschulunterricht findet jedes Ausbildungsjahr in 3-monatigen Berufsschulblöcken am Berufskolleg Schloß Neuhaus statt.
Während der Praxisphasen findet ein- bis zweimal wöchentlich die „Dienstbegleitende Unterweisung“ durch das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Soest statt. Der Unterrichtsort ist auch hier Paderborn.
Die Unterrichtsfächer sind beispielsweise:
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Sozial-, Ordnungs- und Kommunalrecht
- Kommunales Finanzmanagement
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Verwaltungsbetriebslehre
- Praktische Ausbildung:
Während der Praxisphasen findet der Einsatz in den verschiedenen Ämtern der Verwaltung statt:
- Hauptamt
- Kämmerei
- Bauamt
- Sozialamt
- Ordnungsamt
- Stadtmarketing
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann erwarten wir Deine aussagekräftige Bewerbung bis zum 18.10.2026. Es werden ausschließlich Onlinebewerbungen über das Bewerberportal unter www.bad-lippspringe.de entgegengenommen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Gleiches gilt für geeignete schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX.
Mit der Eingabe der Bewerbung erklärst Du Dich gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Diese werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bad Lippspringe für ein eventuelles Vorstellungsgespräch keine Reisekosten erstattet.

