Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Wohngeld
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
im Bereich "Wohngeld" in der Abteilung Soziales
in Teilzeit, befristet für zwei Jahre
IHRE AUFGABEN:
- Bearbeitung von Anträgen auf Lastenzuschuss und Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- Beratung der Antragsteller bei persönlichen Vorsprachen oder telefonisch
- Realisierung von Rückforderungen und Bearbeitung von Stundungsanträgen
- Grundsatzaufgaben im Bereich der Wohngeldstelle: Abrechnung mit dem Land, Statistik
- Vorlage von Widersprüchen an den Kreisrechtsausschuss, Wahrnehmung der Kreisrechtsausschusstermine
IHR PROFIL:
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfach-angestellten
- Selbstsicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Zuverlässige und strukturierte Arbeitsweise sowie gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Freundlichkeit und Offenheit im Umgang mit Publikum
- Fähigkeit und Bereitschaft zu teamorientiertem Arbeiten
UNSER ANGEBOT:
- Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit (60%) mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 9a TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
- Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
- Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und Ausgleich von Zeitguthaben
- Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
- Option auf Homeoffice
- Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 04.08.2026 unter Offene Stellen – Karriereportal Kreis Ahrweiler.
Kontakt:
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herr Karl-Heinz Porz
Leiter der Abteilung 2.4 - Soziales
Tel.: 02641/975-431
E-Mail: karl-heinz.porz@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.
