Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich der Rechnungsstelle
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
im Bereich der Rechnungsstelle in der Abteilung Soziales
in Teil-/Vollzeit, befristet bis zum 31.12.2027
IHRE AUFGABEN:
- Prüfung und Zahlbarmachung von Rechnungen, Klärung von Unstimmigkeiten und Rückfragen mit den Leistungsanbietern
- Unterstützung der Sachbearbeitung Sozialhilfe-Eingliederungshilfe durch Zuarbeit (Ak-tenanlage, Datenpflege in den Fachprogrammen Care4 und KIS, Bearbeitung von Verwahrgeldanzeigen)
- Angedacht ist nach Einführung der E-Akte in der Abteilung die Aufgabe einer zentralen ScanStelle und Annahmestelle für E-Rechnungen
IHR PROFIL:
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder Fachkraft für Bürokommunikation, abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder vergleichbare Qualifikation
- Kenntnisse in der Anwendung einschlägiger MS-Office Anwendungen und Bereitschaft, sich in die Arbeit mit Fachprogrammen einzuarbeiten
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität, gutes Zeitmanagement
UNSER ANGEBOT:
- Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Teil- oder Vollzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe E5 TVöD-VKA
- Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
- Ein interessanter und vielseitiger Arbeitsplatz in einem engagierten Team
- Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
- Option auf Homeoffice
- Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
- Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 30.06.2026 unter Offene Stellen – Karriereportal Kreis Ahrweiler
Kontakt:
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herr Karl-Heinz Porz
Leiter der Abteilung 2.4 - Soziales
Tel.: 02641/975-431
E-Mail: Karl-Heinz.Porz@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.
