Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich ÖPNV und Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
im Bereich ÖPNV und Geschäftsstelle Kreisrechtsausschuss
in Teil-/Vollzeit, unbefristet
IHRE AUFGABEN:
- Antragsbearbeitung in der Kindergarten- und Schülerbeförderung
- Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses
- Antragsbearbeitung Sozialtickets im Rahmen der VRM MobilCard
IHR PROFIL:
- Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbare Kenntnisse aufgrund langjähriger Berufserfahrung
- Kenntnisse in der Anwendung einschlägiger MS-Office-Anwendungen sowie Bereitschaft, sich in die eingesetzten EDV-Fachanwendungen einzuarbeiten
- Selbstsicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Fähigkeit und Bereitschaft zu teamorientiertem Arbeiten
UNSER ANGEBOT:
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teil- oder Vollzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 6 TVöD
- Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
- Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
- Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und Ausgleich von Zeitguthaben
- Deutschland-Ticket als Jobticket mit Bezuschussung
- Gesundheitsförderliche Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Corporate Benefits
- Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
- Option auf Homeoffice
- Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 21.09.2026 unter Offene Stellen – Karriereportal Kreis Ahrweiler.
Kontakt:
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herr Dirk Ulrich,
Leiter der Abteilung 4.1 – Recht und Kommunalaufsicht
Tel.: 02641/975-358
E-Mail: dirk.ulrich@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.

