Sozialarbeiter/in (w/m/d) im Bereich der Eingliederungshilfe SGB IX
Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Sozialarbeiter/in (w/m/d)
im Bereich der Eingliederungshilfe SGB IX in der Abteilung 2.4-Soziales
in Teil-/Vollzeit mit bis zu 39 Wochenstunden, unbefristet
IHRE AUFGABEN:
- Durchführung des Gesamtplanverfahrens nach dem SGB IX, insbesondere die Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung und die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs des behinderten Menschen
- Erstellung und Prüfung von Teilhabeplänen
IHR PROFIL:
- Ein abgeschlossenes Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik
- Belastbarkeit, Flexibilität, Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit sowie Kostenbewusstes Arbeiten
- Einfühlungsvermögen verbunden mit fachlicher Distanz und Kompetenz
- Kenntnisse im Bereich der Gesamt- und Teilhabeplanung sind erwünscht, jedoch nicht zwingend erforderlich; Kenntnisse in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sowie in angrenzenden Rechtsgebieten sind von Vorteil
- Führerschein der Klasse 3 bzw. der Klasse B sowie Bereitschaft, das eigene Fahrzeug gegen Kostenerstattung für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen
UNSER ANGEBOT:
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit Entgelt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE
- Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif
- Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung
- Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12.
- Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle
- Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 03.07.2026 unter Offene Stellen – Karriereportal Kreis Ahrweiler
Kontakt:
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herrn
Karl-Heinz Porz
Leiter Abteilung 2.4-Soziales
Tel. 02641/975-431
E-Mail: karl-heinz.porz@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.
