Sachbearbeitung (m/w/d) Immobilienmanagement
Bei der Stadt Bad Pyrmont zum 01.07.2026 eine unbefristete Stelle in der
Sachbearbeitung (m/w/d) des Immobilienmanagements
zu besetzen.
Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Werden Sie Teil von Bad Pyrmont und gestalten Sie mit uns die Zukunft!
Der Aufgabenbereich umfasst u.a.:
- Unterhaltung und Verwaltung von unbebauten und bebauten städtischen Grundstücken einschließlich Spielplätze inklusive der Übernahme des Instandhaltungsmanagements
- Koordination und Überwachung von kleineren Baumaßnahmen
- Betreuung der Hausmeister
- Energiemonitoring- und controlling für das kommunale Energiemanagement
Fachliche und persönliche Qualifikationen:
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten
- Kenntnisse innerhalb der Bewirtschaftung und Verwaltung von Gebäuden oder die Bereitschaft sich diese durch Weiterbildungen anzueignen
- selbständige, ziel- und ergebnisorientierte Arbeitseinstellung
- Team- und Organisationsfähigkeit
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft den privaten PKW für dienstliche Fahrten einzusetzen
Worauf können Sie sich bei uns freuen?
- eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten Team
- ein attraktives und sicheres Arbeitsumfeld, mit sehr guten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA
- ein umfangreicheres Gesundheitsmanagement, u.a. mit einer Fitness Kooperation mit der Hufelandtherme und der Möglichkeit des Fahrrad-Leasings
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 10.05.2026 über unser Online-Bewerbungsportal.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Behinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen.
Die Stadt Bad Pyrmont strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht und können nach Maßgabe des § 13 NGG bevorzugt berücksichtigt werden.
