Beschäftigte/r im kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Beckingen stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Beschäftigte / einen Beschäftigten im kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)
ein.
Anforderungsprofil
- Abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im Verwaltungsbereich oder vergleichbare Ausbildung
- Flexible Einsatzbereitschaft (auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Abendstunden), Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
- Soziale Kompetenz und situationsgerechtes (sicheres, freundliches und verbindliches) Auftreten, körperliche Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungsüberprüfung
- Bereitschaft zur Teilnahme an externen fachspezifischen Aus- und Weiterbildungen
- Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit
- Teamfähigkeit, zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise
- Sicherer Umgang mit den gängigen Office-Produkten
- Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
Aufgabenbereich
- Überwachung des fließenden Verkehrs mittels stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen und den damit zusammenhängenden Ermittlungen und Verwaltungstätigkeiten
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, inkl. mündlicher und schriftlicher Verwarnungen nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde Beckingen
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Reinigungssatzung der Gemeinde Beckingen
- Wahrnehmung allgemeiner ortspolizeilicher Aufgaben im Außendienst
- Ermittlungsdienst für das Einwohnermeldeamt
- Verkehrszählungen
- Kontrolle von Baustellen im Verkehrsraum
- Allgemeine Ermittlungstätigkeiten
- Mitarbeit bei gemeindlichen Veranstaltungen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).
Die Gemeinde Beckingen verfügt über einen Frauenförderplan und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, inklusive dem Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung sowie einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sind bis zum 15.05.2026 an die Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen zu richten. Die Angabe ehrenamtlicher Tätigkeiten ist erwünscht.
Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu.
Für Rückfragen steht Ihnen die Personalabteilung, Tel. Nr. 06835/55154 und die Ortspolizeibehörde als Fachabteilung, Tel. Nr. 06835/55251 gerne zur Verfügung.
Der Bürgermeister
Thomas Collmann
