Ausbildung zum Brandoberinspektoranwärter/in (w/m/d) im feuerwehrtechnischen Dienst zur späteren Verwendung als Sachgebietsleitung Rettungsdienst
Die STADT BECKUM bietet zum 1. Januar 2027 einen Ausbildungsplatz im folgenden Bereich an:
Brandoberinspektoranwärterin/Brandoberinspektoranwärter (w/m/d)
im feuerwehrtechnischen Dienst
zur späteren Verwendung als Sachgebietsleitung Rettungsdienst
Wer sind wir?
Die Stadt Beckum hat eine kombinierte Feuer- und Rettungswache mit hauptamtlichen Kräften, die im Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung als Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst organisiert ist.
Ihre Aufgaben:
Es erwartet Sie eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung, in der Sie auf die zukünftigen Aufgaben des feuerwehrtechnischen Dienstes vorbereitet werden. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in Abschnitte bei verschiedenen Feuerwehren und verschiedenen Ausbildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie ermöglicht eine Einstellung in das Amt der Besoldungsgruppe A 10. Dieses wird bei erfolgreicher Teilnahme an dem Lehrgang angestrebt.
Die Tätigkeiten im feuerwehrtechnischen Dienst bei der Feuerwehr Beckum sind sehr vielfältig. Ihre zukünftige Verwendung ist im Sachgebiet Rettungsdienst im Tagesdienst vorgesehen. Ferner sollen Sie an dem Einsatzführungsdienst der Feuerwehr teilnehmen und als Einsatzleiter*in die Einsätze leiten.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Mindestens das Abschlusszeugnis zu einem Bachelorgrad aus dem technischen, naturwissenschaftlichen oder einem anderen für die Tätigkeiten im Sachgebiet Rettungsdienst geeigneten Bereich. Dies ist zum Beispiel bei einem technischen Studium im Rettungsingenieurwesen oder einem vergleichbaren Studium gegeben.
- Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz
- Einhaltung der laufbahnrechtlichen Altersgrenze nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW
- Die uneingeschränkte gesundheitliche Tauglichkeit für den Einsatz im Feuerwehr- und Rettungsdienst sowie Atemschutztauglichkeit – Gerätegruppe III
- Das Deutsche Sportabzeichen in Silber mit Schwimmnachweis; nicht älter als ein Jahr beim Vorstellungsgespräch
- Nachweis über Masernschutzimpfung (gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz)
- Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B
- Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Erforderliche Nachweise (Abschlusszeugnis zum Bachelorgrad, Deutsches Sportabzeichen und Schwimmnachweis) sind bis spätestens zum Vorstellungsgespräch, welches voraussichtlich Ende August stattfindet, einzureichen.
Für die Einstellung förderlich sind:
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (w/m/d) beziehungsweise Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter (w/m/d)
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C
- Ein hohes Maß an Engagement und die Bereitschaft zu einer kurzfristigen Verfügbarkeit auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
- Die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit
- Die Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation
- Teamfähigkeit und Fortbildungswille
Wir bieten:
- Einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz im Beamtenverhältnis
- Anwärterbezüge in Höhe von mindestens 1.555,68 € Brutto; zzgl. Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 35 Prozent des Anwärtergrundbetrages, sofern ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbungen besteht
- Eine Feuerwehrzulage nach einem Jahr Dienstzeit
- Familienbezogene Zuschläge, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
- Die Teilnahme an aktuellen Fortbildungsveranstaltungen
- Eine moderne Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge und der Feuer- und Rettungswache, unter anderem mit einem Fitnessraum für die Beschäftigten; ein Neubau der Feuerwache Beckum ist in Planung und soll spätestens im Jahr 2030 in Betrieb gehen
Die Stadt Beckum fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung und Inklusion. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) bevorzugt berücksichtigt.
BEWERBUNGSSCHLUSS: 12. Juli 2026
Bitte bewerben Sie sich online über INTERAMT.
Kontakt:
Herr Loddenkemper loddenkemper@beckum.de – 02521 9389 49 (zu fachlichen Fragen)
Kontakt: Frau Lösch, loesch@beckum.de – 02521 29-1101 (zur Ausschreibung)
