Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Unser Team braucht Verstärkung
Die Gemeinde Beelen bietet ab dem 01. August 2027 einen
Ausbildungsplatz zur/zum
Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Was solltest Du mitbringen?
- Fachoberschulreife oder vergleichbarer Schulabschluss
- Gute Rechtschreibung und mathematisches Verständnis
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Eigeninitiative und Lernbereitschaft
- Interesse am Arbeiten mit Gesetzen und Rechtsvorschriften
- Freundliches Auftreten und Spaß am Umgang mit Menschen
Wie läuft die Ausbildung eigentlich ab?
Die praktische Ausbildung erfolgt in den drei Fachbereichen, Zentrale Verwaltung, Bürgerdienste sowie Bauen und Wohnen der Gemeindeverwaltung Beelen. Bereits während der Ausbildung unterstützt Du Deine Kolleginnen und Kollegen tatkräftig und bearbeitest eigenständig Fälle.
Neben Deiner praktischen Ausbildung besuchst Du wöchentlich das Studieninstitut in Münster. Darüber hinaus wird der theoretische Unterricht in Blockform am Hansa-Berufskolleg in Münster durchgeführt.
Was bieten wir Dir?
- Dreijährige vielfältige und abwechslungsreiche Ausbildung
- Abschlussprämie
- Attraktive tarifliche Ausbildungsvergütung (1.368,26 € im ersten Lehrjahr)
- 30 Urlaubstage + Heiligabend und Neujahr frei
- Gleitzeitmöglichkeit
- Gute Übernahmechancen aufgrund bedarfsgerechter Ausbildung
- nach Abschluss der Ausbildung Möglichkeit zur Teilnahme am VL II
Was sollte Deine Bewerbung enthalten?
- Bewerbungsschreiben
- Detaillierter Lebenslauf
- Mindestens das letzte Zeugnis (Abschlusszeugnis)
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Deine schriftliche Bewerbung bis zum 24.07.2026 per Mail an zentrale-verwaltung@beelen.de.
Die Gemeinde Beelen fördert die Gleichstellung aller Menschen (w/m/d) und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität der Bewerberinnen und Bewerber.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Entsprechendes gilt für Schwerbehinderte.
