Sachbearbeiter/in Bürgerbüro (Meldeabteilung)
Die Stadt Bergen sucht zum 01.07.2026 eine/n
Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d) oder Verwaltungsfachkraft (m/w/d)
für die Sachbearbeitung in der Meldeabteilung. Es handelt sich um eine bis zum 30.06.2027 befristete Teilzeitstelle. Die Stelle kann nach Absprache mit einer Arbeitszeit von 20-24 Wochenstunden wahrgenommen werden und beinhaltet einen Einsatz an zwei Nachmittagen (dienstags und donnerstags).
Ihre Aufgaben:
- An-, Ab- und Ummeldungen von Einwohnern bearbeiten
- Personalausweis- und Reisepassanträge von Einwohnern bearbeiten
- Einwohnerstatistiken und –auswertungen aus dem Melderegister fertigen
- Ermittlungsdienste zur Einhaltung der Meldepflicht
- Fundsachenbearbeitung
Unser Anforderungsprofil:
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, des Beschäftigtenlehrgangs I (Fachprüfung I) oder in einem anderen artverwandten, bzw. dem Aufgabengebiet dienlichen Beruf; jedoch führt dies zu einer um eine Entgeltgruppe niedrigeren Eingruppierung
- gute Kommunikations-, Konflikt- und Verhandlungsfähigkeit
- ausgeprägte Serviceorientierung
- hohe Belastbarkeit im Kundenkontakt
- Arbeit nach Dienstplan, ausgerichtet an den Öffnungszeiten
Wir bieten:
- eine Eingruppierung in die EG 6 TVöD VKA bei entsprechendem Berufsabschluss
- eine interessante und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team
- eine betriebliche Altersvorsorge
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Schledermann unter der Rufnummer 05051/479-141 gern zur Verfügung.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 28. April 2026 in einem mit dem Stichwort „Bewerbung“ gekennzeichneten Umschlag an die Stadt Bergen, Deichend 3 – 7, 29303 Bergen.
Wir nehmen Ihre Bewerbungsunterlagen auch gerne per E-Mail unter der Adresse personalabteilung@bergen-online.de entgegen. Hierzu bitten wir Sie, die Unterlagen in einem pdf-Dokument zusammenzuführen.
Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir bereits in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Behinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen nur zurück gesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls können die Unterlagen nach Ende des Bewerbungsverfahrens abgeholt werden, oder sie werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
