Assistenz/Bürosachbearbeitung Geschäftszimmer Abteilungsleitung Betrieb des Digitalfunks (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen für eine auf zwei Jahre befristete Beschäftigung (in Teilzeit/Vollzeit) am Standort Berlin eine:
Assistenz/Bürosachbearbeitung Geschäftszimmer Abteilungsleitung Betrieb des Digitalfunks (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles und flexibles Arbeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 6 TVöD plus BDBOS-Zulage (128 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung und Vielfältigkeit
- Work-Life-Balance sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
Wer wir sind
In der Abteilung Betrieb der BDBOS wird der Betrieb des Digitalfunks BOS im Rahmen des gesetzlichen Auftrags, sowie unter Berücksichtigung der strategischen Ziele sichergestellt.
Wir sorgen dafür, dass die Blaulichtkräfte Deutschlands immer miteinander sprechen können. Im Stab der Abteilungsleitung finden abteilungsbezogen u. a. die dezentrale Erlassbearbeitung, die Gremienbetreuung des Arbeitskreises Betrieb (AK Betrieb), das Spartencontrolling und das Prozessmanagement statt.
Was Sie erwartet
- Sie sind primäre Ansprechperson im Abteilungsbüro und organisieren Besprechungen oder Veranstaltungen für die Abteilungsleitung. Auch organisieren Sie die Abläufe im Geschäftszimmer, unterstützen beim Schriftverkehr der Leitung und sind Bindeglied zu den Assistenzen der Referatsleitungen.
- Daneben pflegen Sie Statistiken/Übersichten und den Geschäftsverteilungs- sowie Aktenplan der Abteilung.
- Sie überwachen die fristgemäße Bearbeitung externer Schreiben von Bund und Ländern mit Abteilungsbezug.
- Sie betreuen die Leitung der Abteilung in allen Fragen zu organisatorischen Abläufen, wie bspw. Dienstreisen, Beschaffungsanträgen und unterstützen im Rahmen der IT-Nutzung.
- Sie entwerfen Texte, Präsentationen und Berichte nach Vorgaben und arbeiten in einem elektronischen Vorgangsbearbeitungssystem.
- Sie bearbeiten Rechnungen und führen einfache Beschaffungen für die Abteilung durch.
Was Sie mitbringen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung im Bereich Sekretariatswesen bzw. Office Management (vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung). Sie sollten ein sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen haben.
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Sicherer Umgang im Erstellen von Texten und Protokollformaten (Gesprächs-, Ergebnis-, Online-Protokolle)
- Sicherer Umgang mit MS-Office
- Arbeiten im Team
Die Tätigkeit ist für Sie richtig, wenn Sie gerne selbstständig ein Büro organisieren und in allen Belangen zuverlässig, vertrauenswürdig und verschwiegen sind.
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter mit der Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Bundesverwaltungsdienst bewerben, finden Sie unter diesem Link wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation.
Wie Sie sich bewerben
- Bewerbungsfrist: 31.10.2026
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.

