Besetzung der Position: Präsident:in (m/w/d)
Besetzung der Position: Präsident:in (m/w/d)
Besoldungsgruppe W3 zzgl. eines Funktionsleistungsbezuges befristet auf 5 Jahre
Im Zusammenhang mit Artikel 8 i. V. m. Artikel 9 der Grundordnung der Evangelischen Hochschule Berlin (GO-EHB) ist die Position des:der Präsident:in zu besetzen. Gemeinsam bilden der Präsident, die beiden Vizepräsident:innen und der Kanzler das Präsidium. Der:Die Präsident:in übt das Amt hauptberuflich aus.
Über die Hochschule
Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) ist eine moderne und leistungsorientierte Bildungs- und Forschungsinstitution für Sozial- und Gesundheitsberufe sowie für kommunale, kirchliche und diakonische Organisationen und für Einrichtungen des Bildungswesens. Ihre Vorgängereinrichtung wurde 1904 gegründet. Die EHB blickt damit auf eine über 120-jährige Ausbildungstradition zurück. Im Jahr 1972 verlieh ihr der Berliner Senator für Wissenschaft und Kunst im Zuge der damaligen Reformen den Körperschaftsstatus.
Die EHB ist gemäß § 124 des Berliner Hochschulgesetzes staatlich anerkannt sowie Körperschaft des öffentlichen Rechts und befindet sich in Trägerschaft der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).
Auf dem denkmalgeschützten Campus im Südwesten Berlins lernen, lehren und arbeiten etwa 1.700 Studierende und über 130 Professor:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Verwaltungsmitarbeitende. Das Studienangebot der EHB umfasst fünf Bachelorstudiengänge und fünf Masterstudiengänge.
Die EHB versteht sich als Hochschule, deren Mitglieder auf Augenhöhe miteinander kommunizieren und sich aktiv ins Hochschulleben sowie in die Gremien einbringen.
Ihre Aufgaben
Der:Die Präsident:in vertritt die Hochschule nach außen, sitzt dem Präsidium vor, hat Richtlinienkompetenz und bestimmt
die Grundsätze, nach denen die Hochschule geleitet wird. Seine*Ihre Aufgaben werden insbesondere in der Grundordnung der Evangelischen Hochschule Berlin (siehe Artikel 8 und 9) bestimmt.
Er*Sie führt die Dienstaufsicht über die Vizepräsident:innen, die Lehrenden, die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen sowie
den:die Kanzler:in. Der:Die Präsident:in hat den Vorsitz im Akademischen Senat und führt dessen Beschlüsse aus.
Das Präsidium stellt gemeinsam einen eigenen Geschäftsverteilungsplan auf (siehe Artikel 9 GO-EHB). In diesem Zusammenhang finden die Schwerpunkte der einzelnen Präsidiumsmitglieder Berücksichtigung – und zudem erforderliche Themen, die beispielsweise von Gremien der EHB oder von außen an das Präsidium herangetragen werden. Der Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums wird entsprechend den Kompetenzen im gesamten Hochschulleitungsteam partizipativ organisiert.
Ihr Profil
Zum:Zur Präsident:in kann gewählt werden, wer die Voraussetzungen zur Berufung auf eine Professur gemäß § 100 des Berliner Hochschulgesetzes erfüllt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass er*sie die Aufgaben des Amtes erfolgreich bewältigen kann.
Der:Die Präsident:in der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Er:Sie soll durch eigene ausgewiesene Erfahrung in Lehre, Forschung und Wissenstransfer sowie im Umgang mit Partnern des SAGE-Bereichs (Soziale Arbeit, Gesundheit/Pflege, Erziehung/Bildung) die Mitglieder der EHB für Vorhaben motivieren können.
- Er:Sie muss sich für die hochschuleigenen Belange beim Berliner Senat sowie bei Kooperationspartnern einsetzen können.
- Er:Sie soll sich entsprechend den Erwartungen an eine:n Präsident:in für innovative Impulse und laufende Prozesse der Strategieentwicklung federführend sowie partizipativ gestaltend einsetzen; er:sie agiert in einer lebendigen Gremienkultur.
- Er:Sie geht die drängenden Herausforderungen kooperativ führend an. Hierfür ist es unabdingbar, dass er:sie über ein hohes Maß an sozialen sowie kommunikativen Kompetenzen verfügt und den Mitgliedern aller Mitgliedergruppen der Hochschule gleichermaßen entgegenbringt. Kritische Selbstreflexion und ein auf Integration, Inklusion und Teilhabe ausgerichtetes Handeln werden von dem:der Präsident:in erwartet.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit profunder Hochschulerfahrung und nachgewiesener hoher Organisations- sowie Führungsfähigkeit sowie strategischer und integrativer Kompetenz, um Leistungen der Hochschule in den Bereichen Lehre, Forschung und Transfer sichtbar nach innen und nach außen zu stärken und weiterzuentwickeln.
Die Bejahung des besonderen Profils einer Hochschule in evangelischer Trägerschaft sowie eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche (ggf. auch in einer anderen Kirche der ACK, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) werden vorausgesetzt.
Amtszeit
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre (siehe Artikel 8 der GO-EHB). Die aktuelle Ausschreibung bezieht sich auf den Zeitraum:
1. Oktober 2027 bis 30. September 2032. Die Beschäftigung erfolgt grundsätzlich im befristeten Angestelltenverhältnis.
Bewerbung per E-Mail
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit einem Motivationsschreiben ausschließlich per E-Mail an den Vorsitzenden des Wahlausschusses: Professor Dr. Thomas Guthmann, wahlausschuss@eh-berlin.de.
Bewerbungsfrist ist der 15. Mai 2026.
Weiteres Procedere
Nach Eingang und Prüfung der Bewerbungen präsentieren sich die Bewerber:innen hochschulöffentlich voraussichtlich im Zeitraum vom 26. bis 29. Mai 2026. Danach wird die Wahl in der Sitzung des Konzils am 3. Juni 2026 durchgeführt.
Inhaltliche Fragen zur Ausschreibung
Bei inhaltlichen Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an das Präsidium: hochschulleitungssekretariat@eh-berlin.de.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen.
