Bürosachbearbeitung Geheimschutz (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen für eine unbefristete Beschäftigung (in Teilzeit/Vollzeit) am Standort Berlin eine:
Bürosachbearbeitung Geheimschutz (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsoption
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 6 TVöD bzw. bis A 8 BBesO
- BDBOS-Zulage (i.H.v. 128 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Unsere konkreten Aufgaben entdecken Sie hier.
Ihr künftiger Bereich – das Referat Z 5 - verantwortet als Kopf der Informationssicherheit der BDBOS alle übergreifenden Themen des Informationssicherheitsmanagements im Digitalfunk, bei den Netzen des Bundes und der Haus-IT.
Das Referat ist in drei Sachgebiete organisiert: Informationssicherheitsmanagement (ISM) – Grundsatz, ISM - Behörde und Geheimschutz.
Was Sie erwartet
Sie nehmen Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen wahr. Hierzu zählen u. a.:
- Verwaltung von Sicherheitsakten
- Einleitung, Bearbeitung und Fristenüberwachung von Sicherheitsüberprüfungen
- Überwachen des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens inhaltlich und formell
- Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Fachverfahren
- Bearbeitung von Zutritten zu den Technikgebäuden des Bundes sowie Liegenschaften der BDBOS
Unterstützung in der Verwaltung von Kryptomitteln. Sie nehmen Geschäftszimmertätigkeiten wahr. Vorwiegend sind das:
- Die Sichtung und Bearbeitung des Postein- und Postausgangs (Briefpost und elektronische Post)
- Die Terminkoordinierung und Fristenüberwachung
- Die Vor- und Nachbereitung von Besprechungen, Veranstaltungen sowie Workshops
Was Sie mitbringen
Eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Kauffrau/ zum Kaufmann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Berufsausbildung sowie Berufserfahrung im Bereich Sekretariatswesen bzw. Office Management (vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung).
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Sicherer Umgang mit MS-Office Produkten (Outlook, Excel, Word)
- Berufserfahrung im Geheim- und Sabotageschutz
- Kenntnisse des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung des Bundes
Die Tätigkeit ist für Sie richtig, wenn Sie gerne eigenständig ein Büro organisieren und in dienstlichen Belangen verbindlich, vertrauenswürdig und verschwiegen sind.
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, müssen Sie die Laufbahnbefähigung des mittleren nichttechnischen Bundesverwaltungsdienstes nachweisen. Wir haben Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
- Bewerbungsfrist: 10.11.2026
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.

