Informationssicherheitsmanager (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort, unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 21.05.2026)
Informationssicherheitsmanager (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsmöglichkeit
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. bis A 12 BBesO
- BDBOS-Zulage (bis zu 160 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- ggf. Fachkräftezulage
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat Z 5 verantwortet als Kopf der Informationssicherheit der BDBOS alle übergreifenden Themen des Informationssicherheitsmanagements im Digitalfunk, bei den Netzen des Bundes und der Haus-IT.
Das Referat ist in drei Sachgebiete organisiert: Informationssicherheitsmanagement (ISM) – Grundsatz, ISM - Behörde und Geheimschutz.
Was Sie erwartet
Gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets ISM Grundsatz
- erstellen und aktualisieren Sie Vorgaben zur Durchführung des Informationssicherheitsmanagements der BDBOS.
- beraten Sie die Informationssicherheitsteams der Bereichs-Informationssicherheitsbeauftragten in Grundsatzfragen der Informationssicherheit.
- verfolgen Sie herausragende Sicherheitsvorfälle nach und berichten an interessierte Stellen.
- nehmen Sie Sicherheitswarnungen auf, bewerten sie, steuern sie aus und verfolgen sie nach.
- konzipieren Sie grundlegende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, führen Sie durch, bereiten sie nach und prüfen deren Wirkung.
Was Sie mitbringen
Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung:
-
- Informatik oder
- Wirtschaftsinformatik (Schwerpunkt IT) oder
- IT-Sicherheitsmanagement oder
- die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundesverwaltung
und
-
- nachgewiesene Berufserfahrung (mindestens ein Jahr) auf dem Gebiet des Informationssicherheitsmanagements
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
-
- BSI-Standards 200-x
- BSI-IT-Grundschutzkompendium
- NIS-2-Umsetzung
- vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Informationssicherheitsmanagement
- Präsentationskompetenz
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 50 BLV.
Wie Sie sich bewerben
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
