Mitarbeiter/in im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) (m/w/d)
Der drittgrößte Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt im Südwesten Berlins und bietet ein Wohlfühlklima für alle Menschen. Dazu gehören die acht Ortsteile: Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee, Schlachtensee, Steglitz, Wannsee und Zehlendorf. So unterschiedlich unsere Ortsteile auch sein mögen - so unterschiedlich sind auch unsere rund 311.000 Einwohner mit ihren Bedürfnissen. Es sollen sich alle in Steglitz-Zehlendorf wohlfühlen, das ist das Ziel der Bezirksverwaltung.
Dienststelle: Das Ordnungsamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Geplanter Eintritt: ab sofort
Entgeltgruppe: EG 9a TV-L
Arbeitszeit: Vollzeit - Die Beschäftigung von Teilzeitkräften ist möglich, sofern der Arbeitsplatz ganztägig besetzt ist.
Wochenstunden: 38,5
Standort: Unter den Eichen 1, 12203 Berlin
Bewerbungsfrist: 28.07.2026
Ihre Aufgaben
- Kontrolle und Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Ordnungsmaßnahmen zur Herstellung und Sicherheit der Ordnung im öffentlichen Raum
- Auftragsannahme, Bearbeitung, Koordinierung und Weiterleitung von Anliegen und Beschwerden sowie Führen des Anliegenmanagementsystems und Statistiken
- Tätigkeit im Schicht- und Wechseldienst auch an Wochenenden und Feiertagen. Das Tragen von Dienstkleidung ist vorgeschrieben.
- Führen von Dienstfahrzeugen einschließlich der damit verbundenen Nebenverrichtungen.
- Sonderaufgaben nach Weisungen
Weitere Aufgaben können dem beigefügten Anforderungsprofil über den Button „weitere Informationen“ entnommen werden. Das Anforderungsprofil stellt die verbindliche Grundlage für die Auswahlentscheidung dar.
Ihr Profil
- Abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Nachweise sind der Bewerbung beizufügen.
Hinweise:
- Das erfolgreiche Absolvieren der Qualifizierungsreihe Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD) – Grundschulung wird vorausgesetzt
- Eine Außendiensttauglichkeit wird vorausgesetzt
Fachliche Kompetenzen:
- Allgemeingesetze, Insbesondere: Ordnungswidrigkeitengesetz, Strafprozessordnung, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin, Verwaltungsverfahrensgesetz, Landeshaushaltsordnung, Gemeinsame Geschäftsordnung Berlin Teil I, Grundgesetz kennt sich in den einschlägigen Vorschriften sicher aus trifft Ermessensentscheidungen und begründet diese schlüssig
Außerfachliche Kompetenzen:
- Ziel- und Ergebnisorientierung
- Diversity-Kompetenz
Interesse? Bewerben Sie sich jetzt! Oder spätestens bis zum 28.07.2026 ausschließlich über das Karriereportal der Berliner Verwaltung.
Die ausführliche Stellenausschreibung, das verbindliche Anforderungsprofil und die Bewerbungsmaske finden Sie hier
