Praktikum (m/w/d) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten in Berlin und Bonn Praktikumsplätze für:
- Studierende unterschiedlichster Fachrichtungen (u.a. Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Ingenieur-, bzw. Geowissenschaften)
- Personen im Rahmen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 51 SGB IX sowie im Rahmen einer Maßnahme zur Arbeitsförderung nach dem SGL III (Umschulung zur/zum Verwaltungsfachangestellten – Bundesverwaltung)
- Beamtenanwärterinnen – und Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes in der Allgemeinen Inneren Bundes- oder Landesverwaltung
Welche Voraussetzungen gelten?
Das Praktikum ist in der einschlägigen Prüfungs- Ausbildungs- oder Studienordnung der europäischen Universität bzw. Fachhochschule, des Bildungsträger oder der Behörde vorgeschrieben (sog. Pflichtpraktikum). Die Durchführung eines Schüler- oder freiwilligen Praktikums ist leider im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht möglich
- Studierende sollten bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 4. Fachsemester befinden
- Das Praktikum sollte mindestens 6 Wochen und höchstens 3 Monate dauern, es sei denn, die jeweilige Praktikums-/Studienordnung sieht eine längere Praktikumszeit vor
Worauf können Sie sich freuen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gestaltet die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen Deutschlands und arbeitet daran, Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Es entwickelt Strategien für die Energieversorgung der Zukunft und unterstützt Unternehmen – vom Start-up bis zum Mittelstand.
Im Praktikum erfahren Sie wie nationale und europäische Wirtschafts- und Energiepolitik im Alltag umgesetzt wird und erhalten Einblicke in politische Entscheidungsprozesse.
- aktives Kennenlernen der Arbeits- und Funktionsweise eines Bundesministeriums
- flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit von Home-Office und Desk-Sharing
- eine moderne IT-Ausstattung
- hoch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder
- eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 450,- Euro monatlich möglich
- gute Vernetzungsmöglichkeiten
Was müssen Sie noch wissen?
Bei unvollständigen oder zu früh/spät eingegangenen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.
Bewerbungszeitpunkt:
Bewerbungsstichtage gibt es nicht. Um eine First come first serve-Vergabe freier Praktikumsplätze jedoch zu vermeiden sind Bewerbungen frühestens sieben Monate, spätestens jedoch drei Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikums einzusenden.
Praktikumsbereiche:
Geben Sie in Ihrer Bewerbung neben dem konkreten Zeitraum, dem gewünschten Dienstbereich (Berlin/ Bonn), bitte auch unbedingt an, in welcher Abteilung bzw. welchem Referat Sie gerne eingesetzt werden möchten. Informationen zu den Fachabteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnehmen Sie bitte dem Organisationsplan des Bundeswirtschaftsministeriums.
Keine Einsatzmöglichkeiten:
Auch wir haben das Interesse, Sie in ihrer favorisierten Abteilung einzusetzen. Eine Ausbildung im Leitungsbereich (Ministerbüro, (parlamentarische/beamtete) StaatssekretärInnen, KoordinatorInnen BReg), in den Referaten M, PR/KR, LA1, IIC4, VB5, VC1, VIIIA3, VIIIA4, VIIIA7, Z-IUK, ZB4, ZB5, ZC2 und ZC3 sowie in allen Referaten der Unterabteilungen VD (ausgenommen VD2), VE und VIIIB (ausgenommen VIIIB4) kann aus Sicherheitsgründen leider nicht angeboten werden.
Anforderungen an das Praktikum:
Bei dem Praktikum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Die Praktikanten bleiben während der Zeit der praktischen Ausbildung praktizierende Personen, d. h. Mitglieder der Universität/Fachhochschule, der Bildungsträger oder Behörden.
Geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Universität/Fachhochschule/Einrichtung formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (z.B. an die Qualifikation der Ausbilder, Praktikumsberichte, etc.).
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.
Bearbeitungszeit:
Sie erhalten nach ca. sechs Wochen eine Rückmeldung zum Ausgang Ihrer Bewerbung.
Sicherheitsüberprüfung:
Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis) erteilt.
