Referent/-in Übergreifende Sicherheitskonzeption
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 13.05.2026)
Referent/-in Übergreifende Sicherheitskonzeption (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsmöglichkeit
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 13 TVöD bzw. bis A 14 BBesO
- BDBOS-Zulage (i.H.v. bis zu 192 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat „SI 1 – Strategie und Innovation“ ist das Kopfreferat der Abteilung SI (Strategie). Innerhalb des Referates werden u.a. Zielbilder und Anforderungen analysiert und weiterentwickelt, Rahmendokumente, Sicherheitskonzepte und Strategien erstellt und definiert.
Was Sie erwartet
- Sie steuern das Aufgabengebiet übergreifende Sicherheitskonzeption fachlich und bearbeiten Grundsatzfragen.
- Dabei fungieren Sie als Ansprechperson in allen Fragen zur übergreifenden Sicherheitskonzeption und vertreten den Aufgabenbereich nach innen und außen.
- Sie analysieren, bewerten und präsentieren umfassende Sachverhalte und erstellen Lösungsvorschläge sowie Expertisen.
- Sie beraten und unterstützen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei Schwierigkeiten, Konflikten sowie Eskalationen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der jeweiligen Fachaufgabe.
- Sie bauen die Roadmap Informationssicherheit auf und pflegen sie und entwickeln die übergreifende Sicherheitskonzeption strategisch weiter.
- Sie steuern und planen die Einführung übergreifender sicherheitsbezogener Vorhaben.
Was Sie mitbringen
- Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder gleichwertig) in einer:
- Informationstechnischen Fachrichtung (bspw. Informatik oder Wirtschaftsinformatik mit informationstechnischem Schwerpunkt)
- Und nachgewiesene praktische Berufserfahrung im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und im Bereich Sicherheit Netzbetrieb
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter (des technischen Dienstes) bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 33 BLV.
Wie Sie sich bewerben
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Voraussetzung für die Durchführung ist in der Regel ein mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland; andernfalls kann ein Verfahrenshindernis bestehen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
