Sachbearbeitung Frontoffice/Erstantragsbearbeitung in einer Arbeitsgruppe eines Leistungsbereiches des Amtes für Soziales (m/w/d)
Sachbearbeitungen Frontoffice/Erstantragsbearbeitung in einer Arbeitsgruppe eines Leistungsbereiches des Amtes für Soziales (m/w/d)
Ihre Aufgaben
sind u.a. folgende:
- FrontOffice-Tätigkeiten (Erstkontakt, Erfassen der Anliegen, Klärung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, Zuordnung des Hilfebedarfes, Aushändigung von Formularen/Merkblättern, Prüfung der abgegebenen Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit)
- Bearbeitung der Anträge und Bescheiderteilung zum 3. und 4. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen, inklusive Anträge wegen Mittellosigkeit
- Bearbeitung der Anträge und Bescheiderteilung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG)
- Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII
- Bearbeitung von Anträgen auf Landespflegegeld.
Weitere Informationen finden Sie im Anforderungsprofil, welches Bestandteil der Stellenausschreibung ist und für die Dauer dieser Veröffentlichung im beigefügten PDF unter „weitere Informationen“ eingesehen werden kann. Es gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert und ist außerdem Grundlage für die Auswahlentscheidung.
Ihr Profil
umfasst:
als Beamte/Beamtin:
- die Laufbahnbefähigung sowie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes.
als Taribeschäftigte/r:
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation, Fachangestellte/r für Bürokommunikation
oder
- eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Kauffrau/ -mann im Gesundheitswesen, Sozialversicherungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-mann, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen, Betriebswirt/in (Fachschule), Finanzwirt/-in, Steuerfachwirt/-in,
oder
- eine sonstige abgeschlossene Berufsausbildung verbunden mit einem erfolgreichen Abschluss der Basisqualifizierung I des Landes Berlin sowie einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit in einem Amt für Soziales
oder
- einen erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrganges I.
Es können sich auch Auszubildende des Landes Berlin bewerben, die einen der oben genannten Ausbildungsabschlüsse anstreben und bis zum 28.02.2027 ihre Ausbildung erfolgreich beenden werden.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Bewerbungsunterlagen:
- aussagekräftiges Anschreiben unter Angabe der Kennzahl 2026-297-70584
- Lebenslauf (tabellarisch und lückenlos, ein Foto ist nicht erforderlich)
- Nachweise über die geforderten Qualifikationen
- aktuelle dienstliche Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse
- ggf. eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht
Auskünfte:
Fachabteilung: Frau Heidenreich, 030/90294 4006 und Frau Bachert, 030/90294 4091
Personalmanagement: Herr Wartenberg, 030/90294 2095.
- Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
- Erwartet wird eine sichere Sprachverwendung in Wort und Schrift auf dem Niveau C1 des GER.
- Bei mehr als 10 Bewerbungen erfolgt ggf. ein Vortest. Das Bestehen ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme am Bewerbungsverfahren.
- Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle Beurteilung bzw. ein Arbeitszeugnis einzureichen bzw. dessen Erstellung zu veranlassen.
- Im Auswahlverfahren entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
- Bei ausländischen Abschlüssen bitten wir einen Nachweis der Gleichwertigkeit einzureichen.

