Sachbearbeitung für die wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/d)
Beschreibung
Das Jugendamt engagiert sich für das Wohl von Kindern und Jugendlichen und unterstützt Familien in Erziehungsfragen, bei finanziellen Anliegen und in schwierigen Lebenssituationen. Es hat vielfältige Aufgaben, die darauf abzielen, sicherzustellen, dass junge Menschen gesund aufwachsen, sich gut entwickeln und vor Gefahren geschützt werden. Dabei arbeitet es oft eng mit anderen Institutionen, Fachkräften und Ehrenamtlichen zusammen, um optimale Bedingungen für eine gesunde Entwicklung junger Menschen zu schaffen.
Ihre Aufgaben
Als Sachbearbeiter:in in der wirtschaftlichen Jugendhilfe und Kosteneinziehung sind Sie u.a. verantwortlich für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII. Des Weiteren errechnen Sie die Kostenbeiträge und setzen diese fest. Zudem bilden Sie Nachwuchskräfte aus. Sie nehmen u.a. folgende Aufgaben wahr:
- beraten und gewähren von Leistungen im Rahmen des Aufgabengebietes
- Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen und Nebenkosten entsprechend der Kostenübernahme unter Beachtung der jeweiligen Gesetze und Verordnungen unter Nutzung des IT-Fachverfahrens SoPart
- Ermittlung von Amtswegen bei anderen Behörden, Ämtern und Arbeitgebern
- Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gegen andere Jugendämtern sowie vorrangige Leistungsträger
Besetzungszeitraum: zum 09.05.2026 bis zum 31.05.2027
Entgeltgruppe: EG 9b Teil I der Anlage A zum TV-L
Vollzeit mit 39,40 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich)
Ihr Profil
- eine abgeschlossene (Fach-) Hochschulbildung (z.B. Bachelor, Fachhochschul-Diplom) der Fachrichtung Verwaltungswirtschaft, Public Management, Wirtschaft und Recht
- vergleichbare Qualifikation: mindestens Bachelor/ Diplom in einem für die Aufgabenwahrnehmung geeigneten Studiengang (z.B. Betriebswirtschaft) oder Verwaltungslehrgang II mit Prüfung zur:zum geprüfte:n Verwaltungsfachwirt:in
- vergleichbare Qualifikation: abgeschlossene Berufsausbildung:
- zum: zur Verwaltungsfachangestellten sowie min. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
- eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung und abgeschlossener Verwaltungslehrgang I sowie mind. ein Jahr Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss des Lehrgangs
- abgecshlossene kaufmännische Ausbildung bzw. verwaltungsnahe Ausbildung (z.B. Kaufmann:frau für Büromanagement) und mindestens dreijährige Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
- berufliche Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung und im Umgang mit Publikum
Eine detaillierte Beschreibung und weitere Informationen finden Sie im Anforderungsprofil am Seitenende unter dem Link "weitere Informationen".
