Sachbearbeitung Geheimschutz (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort, unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 25.05.2026)
Sachbearbeitung Geheimschutz (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsmöglichkeit
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. bis A 11 BBesO
- BDBOS-Zulage (i.H.v. bis zu 160 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.
Ihr künftiger Bereich:
Wir benötigen Unterstützung im Informationssicherheitsmanagement, um die Sicherheit der Netze aufrecht zu erhalten und permanent zu verbessern.
Was Sie erwartet
- Sie steuern und überwachen die Umsetzung von Geheimschutzvorgaben im Informationsverbund.
- Hierfür nehmen Sie die Funktion des besonders beauftragten Beschäftigten bzw. Geheimschutzbeamten gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 VSA zur Unterstützung des Geheimschutzbeauftragten wahr.
- Sie treffen organisatorische, materielle und technische Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen und halten diese nach.
- Sie schützen staatliche Verschlusssachen in der IT gemäß Geheimschutzbaustein (IT-Grundschutz).
- Sie identifizieren Geheimschutzrisiken und steuern und überwachen die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
- Sie erstellen, überarbeiten und entwickeln Richtlinien und Standards zu VS-IT-Verfahren bzw. von Geheimschutzdokumentationen.
- Sie sensibilisieren die Mitarbeitenden der BDBOS im Bereich des materiellen und insbesondere des IT-Geheimschutzes.
- Sie beraten bei der Einstufung von Informationen und führen Kontrollen im Informationsverbund durch.
- Sie koordinieren VS-IT und VS-IT-Verbund-Freigabeprozesse.
Was Sie mitbringen
- Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom-FH) in:
- öffentlicher Verwaltung
- oder einer wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung
- oder Wirtschaftsinformatik
- und eine nachgewiesene praktische Berufserfahrung von mindestens einem Jahr im Geheim- und Sabotageschutz (vorzugsweise in VS-IT)
- Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung, vorzugsweise von Bundesbehörden
- Kenntnisse im SÜG und in der VSA
- Fähigkeit Vertraulichkeit/ Diskretion in Wort und Schrift zu wahren
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt. Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV.
Wie Sie sich bewerben
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
