Sachbearbeitung im Geheimschutz/Sabotageschutz (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit ca. 7.400 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Stab Innenrevision & Governance werden unsere Arbeitsprozesse überprüft und Vorschläge zu deren Optimierung erarbeitet. Daneben bieten die Themen Compliance und Geheimschutz ein ebenso spannendes Arbeitsfeld.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Zentrale sucht für den Stabsbereich Innenrevision und Governance am Arbeitsort Berlin eine
Sachbearbeitung im Geheimschutz/Sabotageschutz (w/m/d)
Kennung: VOIG0037
Stellenangebots-ID: 1504512
Entgeltgruppe 9c TVöD Bund
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Als Sachbearbeitung im Geheimschutz/Sabotageschutz wirken Sie mit bei der Bearbeitung von Angelegenheiten des Aufgabengebietes Geheimschutzes in Absprache mit der Leitung des Stabsbereiches sowie den Geheim- und Sabotageschutzbeauftragten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in enger Zusammenarbeit zur Umsetzung der Vorgaben sowie in Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung bei der Bearbeitung / Koordination von Angelegenheiten im personellen Geheim- und Sabotageschutz:
- Sie klären die Notwendigkeit und den Umfang von Sicherheitsüberprüfungen auf der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) mit den Geheimschutzbeauftragten der einzelnen Behörden sowie von Meldepflichten
- Ebenso bearbeiten Sie die Verfahren zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen gem. §§ 8 ff. i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 SÜG inkl. internes Qualitätsmanagement im Rahmen der bestehenden Prozesse beim Aufgabengebiet Geheimschutz
- Die Anfertigung, Beratung und Betreuung von vertraglichen Bestimmungen bezüglich des Geheim- und Sabotageschutzes bei von der BImA betreuten Behörden sind durch Sie jederzeit gewähleistet
- Dank Ihrer Expertise beraten, informieren und betreuen Sie die Beschäftigten der BImA und der von ihr beauftragten Firmen in Fragen des personellen Geheimschutzes bei von der BImA betreuten Behörden
Sie übernehmen zudem die Bearbeitung / Koordination von Angelegenheiten im materiellen Geheim- und Sabotageschutz:
- Mit Know-how und Weitsicht beraten, informieren und betreuen Sie die Beschäftigten der BImA und der von ihr beauftragten Firmen in Fragen des materiellen Geheimschutzes gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Geheimschutz (VS Anweisung - VSA)
- Sie wirken bei Koordination der Zusammenarbeit des Bundes- und Meldeamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Geheimschutzes der BImA mit
Wir arbeiten grundsätzlich mobil und flexibel. Aufgrund der besonderen Anforderungen im Geheimschutz ist allerdings mobiles Arbeiten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht möglich.
Dennoch legen wir großen Wert darauf, Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten bestmöglich zu vereinbaren. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen (1-5 Tage pro Jahr), auch im gesamten Bundesgebiet, an. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Was erwarten wir?
Qualifikation:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Hochschulausbildung, z.B. Dipl.-Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt (FH), Dipl.- Finanzwirtin/Finanzwirt (FH), Bachelor (Verwaltungsmanagement) oder vergleichbare Qualifikation
Fachkompetenzen:
- Sie verfügen über gute Kenntnisse im Bereich Geheim- und Sabotageschutz, insbesondere SÜG, AVV und VSA oder sind bereit, sich diese kurzfristig anzueignen - gerne unterstützen wir Sie dabei vollumfänglich
- Sie haben gute Kenntnisse auf dem Gebiet des Projekt- und Geschäftsprozessmanagements
- Sie bringen gutes Verständnis für informationstechnische Zusammenhänge mit
- Sie haben gute Excel und Word Kenntnisse
- Kenntnisse im Liegenschaftsmanagement sind wünschenswert
- Wünschenswerterweise verfügen Sie über Erfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung
Weiteres:
- Neben einer selbständigen, sorgfältigen und strukturierten Arbeitsweise, zählen Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit zu Ihren Stärken
- Sie verfügen über gutes Organisationsgeschick, die Befähigung zum wirtschaftlichen Denken und Handeln
- Sie haben die Fähigkeit, sich in wechselnde Aufgabenfelder einzuarbeiten
- Ihre Auffassungsgabe ist gut
- Sie bringen Eigeninitiative und die Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten mit
- Sie arbeiten auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstständig, gründlich und zielorientiert
- Sie verfügen über eine gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie Kommunikationsfähigkeit
- Sie zeigen kunden- / adressatenorientiertes Verhalten und zielorientiertes Verhandlungsgeschick
- Sie sind kritikfähig und sozialkompetent
- Sie haben ein gutes Urteilsvermögen verbunden mit der Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen
- Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SÜG (Ü2) oder sind bereit, diese zu erwerben
Was bieten wir?
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen einer großen öffentlichen Arbeitgeberin
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitszeitgestaltung
- Mobiles Arbeiten inkl. Ausstattung für mobiles Arbeiten
- Jahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
- 30 Tage Urlaub
- Betriebliche Altersversorgung
- Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungsangebote
- Kurse zur Gesundheitsförderung sowie Vorsorgemaßnahmen
- Zuschuss zum DeutschlandJobticket (DJT)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 19.11.2026 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellenangebots-ID 1504512. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 49. Kalenderwoche statt.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Mojica unter der Telefonnummer (0228) 848-46196 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Egold unter der Telefonnummer (0228) 848-49116.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.

