Sachbearbeitung Vertragsmanagement (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 08.09.2026)
Sachbearbeitung Vertragsmanagement (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsmöglichkeit
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. bis A 10 BBesO
- BDBOS-Zulage (i.H.v. bis zu 160 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat Beschaffung gewährleistet die Versorgung der BDBOS mit Gütern und Dienstleistungen und gliedert sich in die Bereiche zentrales Beschaffungsmanagement, Beschaffung Systemtechnik und zentrales Vertragsmanagement.
Was Sie erwartet
- Sie führen das Vertragsmanagement für übergreifende behördliche Verträge durch.
- In diesem Zusammenhang erfassen und verwalten Sie Verträge und Vertragsänderungen, bearbeiten interne und externe Anfragen zu Vertragsinhalten, Vertragsausschöpfungen, Laufzeiten und Fristen.
- Sie prüfen Leistungsbeschreibungen und Schnittstellen zu anderen Verträgen.
- Sie führen eine vergaberechtliche Prüfung durch.
- Sie führen Vertragsverhandlungen durch, bereiten Vertragsentwürfe auf und prüfen diese.
- Darüber hinaus führen Sie das Vertragscontrolling für übergreifende behördliche Verträge durch.
- Hierzu zählt das Sicherstellen der Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen, die Erarbeitung von Maßnahmen zur Steuerung von Verträgen und das Festlegen sowie Überwachen von Qualitätsstandards für die Vertragserfüllung.
Was Sie mitbringen
- Eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom-FH) in einer:
- Wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung oder
- Verwaltungswissenschaftlichen Fachrichtung oder
- Rechtswissenschaftlichen Fachrichtung
- Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Kenntnisse im Vertragsmanagement
- Kenntnisse in der Beschaffung
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
