Sachgebietsleitung Daten-/ Sprach- und Videodienste (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort, unbefristet, in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 31.08.2026) eine
Sachgebietsleitung Daten-/ Sprach- und Videodienste (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsmöglichkeit
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 14 TVöD bzw. bis A 14 BBesO
- BDBOS-Zulage (bis zu 192 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat SG 1 ist für die Netzstrategie sowie die Konzeption und Entwicklung der Netzwerkinfrastrukturen und sicheren Kommunikationslösungen der Bundesverwaltung zuständig.
Was Sie erwartet
- Sie leiten das Sachgebiet Daten-/ Sprach- und Videodienste fachlich und fungieren als zentrale Ansprechperson zu den genannten Themengebieten.
- Sie bereiten Grundsatzentscheidungen für das Aufgabengebiet vor, stimmen sie ab und treffen sie.
- Sie analysieren, bewerten und präsentieren umfassende Sachverhalte und erstellen Lösungsvorschläge.
- Sie führen die Ihnen unterstellten Mitarbeitenden fachlich, unterstützen und beraten bei Schwierigkeiten, Konflikten oder Eskalationen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Fachaufgabe.
- Sie planen, steuern und prüfen die Prozessabläufe des Sachgebietes.
- Sie unterstützen die Referatsleitung bei der personellen Führung der Mitarbeitenden des Sachgebietes.
- Sie steuern die fachliche Auseinandersetzung für die Themengebiete Datendienste, Sprach- und Videodiensten in den Bestandsnetzen und Sie steuern das Monitoring für die Dienste und die Netze.
Was Sie mitbringen
- Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder gleichwertig) in einer:
- Informationstechnischen Fachrichtung
- Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- im Bereich Video- und Voice-Technologien sowie in den Verkehrswegen und Netzarchitekturen
- Zertifizierung in einem Architektur-Rahmenwerk, wie z.B. TOGAF
- Kenntnisse in der Projektleitung, Controlling und Reporting
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
