Technische/n Mitarbeiter/in (w/m/d) im Bauamt für den Bereich Tiefbau / Straßen / Siedlungswasserwirtschaft
Die Gemeinde Bickenbach sucht zum schnellstmöglichen Eintritt eine/n
Technische/n Mitarbeiter/in (w/m/d) im Bauamt
für den Bereich Tiefbau / Straßen / Siedlungswasserwirtschaft
Die Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Vorplanung, Steuerung und Überwachung von Unterhaltungs-, Umgestaltungs- und Neubaumaßnahmen im Bereich Straßenwesen, Ingenieurbauwerke und Stadtentwässerung in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros
- Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen
- Durchführung von Ausschreibungen für Bau- und Planungsleistungen
- Sachbearbeitung von Anträgen auf Trassen- und Aufbruchgenehmigungen im öffentlichen Straßenraum, Überprüfungen der Auflageneinhaltung, Abnahme von Straßenaufbrüchen nach Fertigstellung
- Bearbeitung von Angelegenheiten der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie technischen Abwasseranlagen in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros
- Administrative Aufgaben im Tiefbaubereich, z.B. im Zusammenhang mit Beitragsveranlagung, Fördermitteleinwerbung, EKVO und Straßenzustandserfassung
Das Anforderungsprofil:
- Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker (vorzugsweise Fachrichtung Tiefbau) oder Meister im Baugewerk oder Verwaltungsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabenbereich in der öffentlichen Verwaltung oder privaten Unternehmen.
- Rechts- und Verwaltungskenntnisse sowie Fachkenntnisse im Vertrags-, Vergabe- und Baurecht
- Grundkenntnisse im kommunalen Haushalts- und Finanzwesen sind wünschenswert
- Sicherer Umgang mit Office-Anwendungen und GIS-Systemen
- Fähigkeit zur systematischen und eigenverantwortlichen Aufgabenerledigung
- Sicheres und bürgerorientiertes Auftreten, Durchsetzungsvermögen, Konflikt- und Teamfähigkeit
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Interesse und Bereitschaft zur Fortbildung
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Unsere Leistungen:
- Wir bieten Ihnen eine Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine leistungsorientierte Bezahlung und Fahrradleasing.
- Ihre persönliche und fachliche Entwicklung fördern wir durch individuelle Fort- & Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Damit Sie auch im Alter gut abgesichert sind, kümmern wir uns zusammen mit der ZVK Darmstadt um Ihre betriebliche Altersvorsorge.
- 30 Tage tariflicher Urlaub (31 Tage ab 01.01.2027) plus Weihnachten, Silvester, Rosenmontag und ein halber Tag frei an Ihrem Geburtstag.
- Es besteht die Möglichkeit, Teile Ihrer Jahressonderzahlung in bis zu 3 zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
- Kurze Wege vom Parkplatz ins Büro.
- Bei uns besteht die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Arbeitsleistung von zu Hause zu erbringen. So lassen sich Privates und Berufliches noch besser vereinbaren.
Wir bieten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit sowie eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit in einer Verwaltung die durch ein hohes Maß an Selbständigkeit geprägt ist.
Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) EG 9b. Entsprechend ihrer einschlägigen Berufserfahrung liegt das Jahresbruttogehalt bei rund 54.800 € bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Die Gemeinde Bickenbach fördert die Gleichstellung aller Beschäftigten und begrüßt Bewerbungen aller Personen, unabhängig von deren Herkunft, Religion, Geschlecht oder bestehender Behinderung. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Für Fragen und nähere Auskünfte über die Tätigkeit steht Ihnen Herr Coradill Tel.: 06257/933017 gerne zur Verfügung.
Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich am 01.10.2026 stattfinden.
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 20.09.2026 unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins an folgende Anschrift senden:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach
Personalamt
Darmstädter Straße 7
64404 Bickenbach
oder per E-Mail
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung in Zusammenhang stehende Kosten nicht übernommen und Bewerbungsunterlagen nur zurückgesendet werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Nichtvorhandensein erfolgt eine datenschutzgerechte Vernichtung der Bewerbungsunterlagen. Selbstverständlich können die Bewerbungsunterlagen auch nach Abschluss des Auswahlverfahrens in der Personalabteilung der Gemeinde Bickenbach abgeholt werden.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich, um eine korrekte Abwicklung des Bewerberverfahrens sicherzustellen.
Weiterführende Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Internetseite www.bickenbach-bergstrasse.de.

