Sachbearbeitung Technik und Versorgung Polizeiinspektion Birkenfeld
Beim Polizeipräsidium Trier / Polizeidirektion Trier / Polizeiinspektion Birkenfeld ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle
in der Sachbearbeitung Technik und Versorgung
zu besetzen.
Die Beschäftigung erfolgt mit der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (derzeit 19,5 Stunden). Die Tätigkeit ist nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (brutto 1.593, - €) bewertet.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten:
- Überwachung, Steuerung und Koordination des gesamten Fuhrparks inklusive der Inspektionsintervalle, Wartungsarbeiten, Tankrechnungen und sonstiger Verbrauchsmaterialen, Wahrnehmung der Termine HU/AU, Verwaltung Fahrtenbücher, Steuerung der Reinigungspflege und Reparaturarbeiten
- Bearbeitung von Verlust- und Beschädigungsmeldungen sowie Unfällen mit Dienst-Kfz
- Mitarbeit bei Erprobungen im technischen Bereich, Stellungnahmen,
- Mitwirkung bei der Planung und Koordination der Bereitstellung von Führungs- und Einsatzmitteln bei Einsatzmaßnahmen,
- Erfassung / Verteilung der zugewiesenen Führungs- und Einsatzmittel,
- Erstellung von Termin- und Berichtsvorlagen im technischen Bereich,
- Anforderung von Verbrauchsmaterial,
- Durchführung kleinerer Reparaturen,
- Vor- und Nachbereitung von Waffenrevisionen und sonstigen Kontrollen im technischen Bereich,
- Transport von Waffen und Munition,
- Mitwirkung bei der Beschaffung von Büroausstattung,
- regelmäßige Kurierfahren.
Erwartet werden
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen oder handwerklichen Beruf,
- gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office Standardanwendungen („Word“, „Excel“, „Outlook“),
- ausgeprägte Fähigkeiten im Bereich der Büroorganisation,
- Flexibilität, Teamfähigkeit und eine äußerst gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise,
- die Bereitschaft, in Ausnahmefällen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu arbeiten,
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (ehem. Klasse 3),
- körperliche Belastbarkeit, Fähigkeit zur Verrichtung körperlich anstrengender Tätigkeit, Heben und Tragen von Lasten bis 20 kg.
Wir bieten Ihnen:
- einen sicheren Arbeitsplatz in einem motivierten Team,
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
- 30 Urlaubstage (bei 5 Arbeitstagen / Woche),
- Jahressonderzahlung,
- betriebliche Altersversorgung.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der bestehenden Gleitzeitvereinbarung. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und ermöglichen die gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG); eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/ Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum 24.07.2026 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen an das
Polizeipräsidium Trier
Referat PV 3 (Personal)
Salvianstraße 9
54290 Trier
oder online (maximal 5 MB) über die Web-Seite www.karriere.rlp.de an pptrier.pv3.bewerbungen@polizei.rlp.de.
Da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden, bitten wir nur nicht beglaubigte Kopien einzureichen und keine Bewerbungsmappen / Klarsichtfolien zu verwenden. Eine datenschutzgerechte Vernichtung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird zugesichert.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter
https://www.polizei.rlp.de/ueber/datenschutz/
