Ordnungspolizeibeamt/in (w/m/d)
Die Gemeinde Bischofsheim sucht zum 01.07.2026 einen
Ordnungspolizeibeamten (w/m/d)
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die zu besetzende Stelle ist je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD bewertet.
Das Aufgabengebiet beinhaltet folgende Hauptaufgaben:
- Streifendienst im öffentlichen Raum zur Stärkung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, z. B. Überwachung der öffentlichen Anlagen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs im Fußstreifendienst
- Überwachung des fließenden Verkehrs
- Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts
- Verkehrsregelungsmaßnahmen
- Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen
- Ermittlungs- und Vollzugsmaßnahmen
- Begleitung bei der Unterbringung von Personen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
- Überwachung der gemeindlichen Satzungen sowie der Landschaftsschutzgebiete
- Kontrolle von Baustelleneinrichtungen und Sondernutzungen
- Überwachung und Kontrolle gewerberechtlicher und melderechtlicher Angelegenheiten (z.B. nach HGastG, SperrV, HSpielhG)
- Kontrollen nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Einsätze bei Veranstaltungen, Festen und Märkten
- sonstige gefahrenabwehrrechtliche Aufgaben nach Bedarf
Wir suchen:
Wir suchen eine*n Mitarbeiter*in, der/die körperlich und emotional belastbar ist.
Die Bereitschaft Uniform zur tragen, im Schichtdienst zu arbeiten sowie Dienst zu unregelmäßigen Zeiten zu leisten, auch an Wochenenden und Feiertagen, setzen wir voraus. Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen Pflichtbewusstsein, eine hohe Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit.
Den Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B, BE setzen wir ebenso voraus, wie gute Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit EDV und Telekommunikationstechnologien. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Hilfspolizeibeamten und einschlägige Berufserfahrungen sowie Kenntnisse in der Fachanwendung Owi21/Owi21ToGo sind von Vorteil.
Wir bieten Ihnen:
- Ein vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- Bezahlung nach dem TVöD inklusive leistungsorientierter Bezahlung und zusätzlicher Altersvorsorge
- Jahresdienstplan
- Möglichkeiten zur beruflichen Fort- und Weiterbildung
- Eine ggf. nötige Ausbildung zum*zur Hilfspolizeibeamten*in kann ermöglicht werden
- Eine Selbstschutzausrüstung; entsprechende Lehrgänge hierzu können ermöglicht werden
- Ständige Angebote zur Gesundheitsförderung, wie z. B. kostenfreier Besuch eines nahegelegenen Fitnessstudios
- Fort- und Weiterbildungsangebote
- Ein RMV-verbundweites Jobticket mit Mitnahmeregelung
- eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV
- Bike-Leasing
Die Gemeinde Bischofsheim begrüßt vorurteilsfrei alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, kultureller und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden nach dem Sozialgesetzbuch IX bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Gleichzeitig freuen wir uns über Bewerbungen aktiver Mitglieder freiwilliger Feuerwehren.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/in in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Wir bitten zu beachten, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens von uns nicht zurückgesandt werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Bischofsheim
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim
oder
per E-Mail an bewerbungen@bischofsheim.de
Sie können Ihre Bewerbung auch verschlüsselt über FTAPI (https://bischofsheim.ftapi.com/submit/Personalservice_Bischofsheim) einreichen.
Ende der Bewerbungsfrist ist der 26.04.2026.
Fragen zur Stelle beantwortet Ihnen Herr Rübeling unter der Telefonnummer 06144/404-200.
Personalrechtliche Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter/innen der Abteilung Zentrale Dienste unter der Telefonnummer 06144/404-120.
