Auszubildende*r zur/zum Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung-Kopie
Stadt Bismark (Altmark)
- Die Bürgermeisterin -
Stellenausschreibung
Die Stadt Bismark (Altm.) beabsichtigt, zum 01. August 2026 eine*n Auszubildende*n zur/zum
Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung Kommunalverwaltung
zu folgenden Bedingungen einzustellen:
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
berufstheoretische Ausbildung:
erfolgt im Rahmen von Blockunterricht
- im Berufsschulzentrum Stendal
- als Vorbereitungslehrgang auf die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt e.V. in Magdeburg
berufspraktische Ausbildung:
- erfolgt in den Fachämtern und -bereichen der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altm.)
- beinhaltet die Anwendung von Gesetzen und Vorschriften sowie den wertschätzenden Umgang mit Bürgern
Was erwarten wir?
- mindestens einen guten Realschulabschluss
- gesundheitliche Eignung
- ein umfangreiches Allgemeinwissen
- allgemeines Interesse für kommunale, politische, verwaltungstechnische und rechtliche Fragen
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- eine aufgeschlossene, freundliche, zielstrebige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit
Was bieten wir?
- einen herausfordernden und anspruchsvollen Ausbildungsplatz
- abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen der Verwaltung
- attraktive Ausbildungsvergütung und Sozialleistungen nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
Bei Interesse sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse -mindestens die letzten zwei Schulzeugnisse-, ggf. Nachweise über den bisherigen beruflichen Werdegang, soweit vorhanden: Praktikums- bzw. Arbeitszeugnisse)
bis zum 09.04.2026 an die
Stadt Bismark (Altmark)
Hauptamt – Frau Budach
Kennwort: Ausbildung 2026
Breite Straße 11
39629 Bismark (Altmark)
zu senden. Bewerber sollten für eine kurzfristige Erreichbarkeit ihre Telefonnummer und eMail-Adresse angeben. Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt.
Bewerbungsunterlagen werden bis zum 31.10.2026 in der Personalverwaltung zur Abholung aufbewahrt, danach werden sie datenschutzgerecht vernichtet. Bewerbungen mit frankiertem Rückumschlag werden zurückgesandt. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Hinweise:
- Sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in allen Geschlechtsformen.
- Die Stadt Bismark (Altm.) engagiert sich aktiv für die Chancengleichheit u. a. im Sinne des AGG, des SGB IX und des FrFG LSA.
- Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Die Stadt Bismark (Altm.) bemüht sich um die berufliche Förderung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr. Aktive Feuerwehrmitglieder werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
- Für die Erreichbarkeit der Lernorte ist Wohnortnähe oder ein Führerschein/Fahrzeug wünschenswert.
Zwischennachrichten werden im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht erteilt.
