Musikschullehrer/in (m/w/d) für Elementare Musikpädagogik
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt im Südosten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt an den Flüssen Elbe und Mulde, zwischen der Dübener Heide und dem Fläming sowie im nördlichen Teil der Metropolregion Mitteldeutschland. In die Bundeshauptstadt Berlin oder den Ballungsraum Halle/Leipzig bietet die Region hervorragende Anbindungen, ob per Bahn oder Auto. Die Naturparks Dübener Heide und Fläming, das Biosphärenreservat Mittelelbe und die Goitzsche-Seenlandschaft sind Orte der Ruhe, des Erlebens und der Erholung. Etwa 160.000 Menschen leben hier und es dürfen gern noch mehr werden, denn es lässt sich gut leben in Anhalt-Bitterfeld. In unserem Landkreis fahren Kinder mit der Schüler-Regio-Card kostenlos Bus. Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in der Kreisstadt Köthen (Anhalt) und Nebenstandorten in Zerbst/Anhalt und Bitterfeld-Wolfen ist eine der größten Arbeitgeberinnen Anhalt-Bitterfelds. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder Facebook-Seite.
Öffentliche Stellenausschreibung
Beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist im Fachbereich Bildung, Kultur und Sport ab sofort die Personalstelle
Musikschullehrer/-in (m/w/d)
Elementare Musikpädagogik
unbefristet in Teilzeit mit 25 Unterrichtsstunden (zuzüglich Ferienüberhang) zu besetzen. Der Einsatzort ist derzeit die Musikschule „Gottfried Kirchhoff“ in Bitterfeld-Wolfen.
Aufgabenschwerpunkte:
- Durchführung von Angeboten im Bereich Elementare Musikpädagogik (EMP) (z. B. Musikalische Früherziehung/Grundausbildung, Eltern-Kind-Formate)
- Mitwirkung bei Konzerten, Veranstaltungen und Projekten der Musikschule
- Unterricht in einem instrumentalen /vokalen Nebenfach
- Wünschenswert: musisch-tänzerische Ausbildung
- Abhaltung von Sprechstunden
- Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden
- Teilnahme an Prüfungen und bewerteten Vorspielen
- Musikschulbezogene Querschnittsaufgaben und Verwaltungstätigkeiten (Zuarbeiten für Gebührenstelle)
Anforderungsprofil:
- abgeschlossenes musikpädagogisches Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder eine gleichwertige musikpädagogische Ausbildung, insbesondere im Bereich der Elementaren Musikpädagogik gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 zu XX. Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer der Anlage 1 des TVöD-V (VKA)
- Berufserfahrung im Bereich der Elementaren Musikpädagogik
- Führerschein der Klasse B mit Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW hinsichtlich des Erreichens der dezentralen Unterrichtsorte
Wünschenswert:
- Unterrichtserfahrung im Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht für die unterschiedlichsten Alters- und Leistungsstufen
- Pädagogisches Einfühlungsvermögen sowie Kreativität in der Unterrichtsgestaltung
- Motivations- und Kommunikationsfähigkeit
- selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
- Erfahrung im Umgang mit heterogenen Gruppen
- die Fähigkeit, Unterricht im Rahmen von Kooperationen mit Bildungspartnern in Kitagruppenstärke sowie im Bereich der Inklusion zu erteilen
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle, die mit der Entgeltgruppe E 9b TVöD (TVöD/VKA-Tarifbereich Ost) bewertet ist.
Für nähere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen die Fachbereichsleiterin, Frau Faust, unter der Telefonnummer 03496 / 60-1770 gern zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen:
- eine betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen- Anhalt (KVSA)
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vielseitigkeit, Verantwortung und Gestaltungsspielraum innerhalb Ihres Aufgabenbereiches
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise. Schwerbehinderte Bewerber/- innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 31.08.2026 über unser Bewerberportal. Dies finden Sie unter: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/stellenangebote1.html oder senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an stellenausschreibung@anhalt-bitterfeld.de.
Hinweis:
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.
Die Bearbeitung der Bewerbung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Es werden keine Zwischennachrichten ausgefertigt.
G r a b n e r
Landrat
