Sachbearbeiter Haushaltswirtschaft und Stellvertretung der Aufgabenbereichsleitung Finanzen
Das Amt Südangeln mit Sitz in Böklund sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Sachbearbeiter für die Haushaltswirtschaft/Kämmerei verbunden mit der Stellvertretung der Aufgabenbereichsleitung im Aufgabenbereich I – Finanzen (w/m/d)
unbefristet und in Vollzeit.
Wenn Sie eine krisensichere Schlüsselposition im Herzen der kommunalen Finanzwelt suchen, Verantwortung für die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Gemeinden und Zweckverbände sowie des Amtes übernehmen möchten, sind Sie bei uns genau richtig.
Mit rund 75 Kollegen und Kolleginnen sind wir ein überschaubarer, kollegialer Arbeitgeber im Kreis Schleswig-Flensburg. Der ländliche Zentralort Böklund liegt in unmittelbarer Nähe zum Ostseefjord Schlei und inmitten der Urlaubsregion zwischen Nord- und Ostsee. Arbeit, Erholung und Freizeit lassen sich so gut miteinander verbinden.
Ihre Aufgaben:
- Beratung des Amtes, der Gemeinden und Zweckverbände in Fragestellungen mit Finanzbezug
- Aufstellung von Haushaltsplänen mit Erstellung von beschlussreifen, doppischen Haushalts- und Nachtragshaushaltsplänen sowie Einleitung des Genehmigungs- und Bekanntmachungsverfahrens
- Verantwortliche Erstellung der Jahresabschlüsse für die amtsangehörigen Gemeinden, das Amt und die Zweckverbände
- Controlling und Berichtswesen mit Überwachung des Haushaltsvollzugs, Erstellung von Übersichten zur Haushaltslage für Amt, Gemeinden und Zweckverbände, Weitergabe von Handlungsempfehlungen an die Politik
- Fachverfahrensverantwortung und IT-Betreuung der eingesetzten Finanzsoftware (aktuell CIP)
- Darlehens- und Schuldenverwaltung, von der Verhandlung mit Banken bis zur Kreditaufnahme und deren Abwicklung
- Anordnungswesen mit Anlage von Produktsachkonten und Schulung des Kollegiums
- Umsetzung des Finanzausgleichs
- Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Gremien (überwiegend Finanzausschuss) und Protokollführung, teilweise in den Abendstunden
- Vertretung der Aufgabenbereichsleitung mit Führungsverantwortung im 14-köpfigem Team
- Mitwirkung bei der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz
- Unterstützung bei der Aufstellung von Gebührenkalkulationen gemäß Kommunalabgabenrecht inklusive Satzungsvorbereitung
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Unsere Anforderungen:
- abgeschlossene Qualifikation zum Verwaltungsfachangestellten mit ergänzendem Abschluss der 2. Angestelltenprüfung oder erfolgreicher Abschluss des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2 – erstes Einstiegsamt-, Bachelor of Arts in Public Administration oder in Betriebswirtschaftslehre/Bankmanagement oder vergleichbare kaufmännische Qualifikation mit fundierten Erfahrungen im kommunalen Finanzwesen (m/w/d)
- betriebswirtschaftliches Denken und Handeln
- fundierte Kenntnisse im schleswig-holsteinischen Kommunalrecht, Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht wünschenswert
- Eigeninitiative, Engagement und strukturierte Arbeitsweise
- sicheres und freundliches Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen
- soziale und kommunikative Kompetenz, insbesondere die Fähigkeit, komplexe Finanzthemen vor politischen Entscheidungsträgern verständlich vorzustellen
- Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit im Team
- sichere Anwenderkenntnisse im Bereich der Office-Standard-Software, idealerweise Erfahrungen in der Anwendung von CIP
- Führerschein Klasse B
- Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen, z.T. in den Abendstunden mit eigenem PKW (Fahrtkosten werden erstattet)
Unser Angebot:
- Eingruppierung entsprechend der persönlichen Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) bzw. A 12 SHBesG
- ein abwechslungsreiches und interessantes Aufgabengebiet mit Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum in einem motivierten Team
- gleitende Arbeitszeit mit der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit
- Fahrradleasing
- gutes Arbeits- und Betriebsklima in einem modernen Verwaltungsgebäude
- Intensive Einarbeitung und Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Es gilt das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

