Sachbearbeiter/in und Stellvertretende/r Beauftragter/Beauftragte
Jetzt, hier und überall auf der Welt ist das Technische Hilfswerk im Einsatz. Mit rund 88.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie rund 2.200 hauptamtlichen Beschäftigten helfen wir Menschen in Notsituationen, Katastrophen- und Zivilschutzfällen – technisch, logistisch oder humanitär. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewähren sich in Extremsituationen vor Ort genauso gut wie in der Ausbildung oder der Verwaltung. Wollen Sie Teil dieser einzigartigen Gemeinschaft sein? Dann bewerben Sie sich. Jetzt!
Sachbearbeiter/in Widerspruchsverfahren und Insolvenzen, Stellvertretende/r Beauftragter/Beauftragte für Geheim- und Sabotageschutz in der THW-Leitung Bonn
EG 11 TVöD (Bund) – unbefristet
Kenn-Nr.: THW-2026-084
Sofern Sie Beamtin/Beamter des gehobenen Dienstes sind, kann eine Übernahme bis einschließlich Besoldungsgruppe A 11 erfolgen.
Folgende Aufgaben übernehmen Sie:
- Bearbeitung von Widersprüchen gegen Abrechnungsbescheide des THW auf Basis der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), THW-Gesetz, THWAbrV, THWAbrVV
- Fachaufsicht und Betreuung des gesamten Geschäftsbereichs in Bezug auf Widerspruchsverfahren und Insolvenzverfahren
- Veranlassung und Überwachung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren gemäß VwVG
- Betreuung des Geheim- und Sabotageschutzes im THW, einschließlich der Überwachung von Sicherheitsüberprüfungen
- Pflege und Aktualisierung der THW-internen Regelungen im Bereich Geheim- und Sabotageschutz auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG), der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (SÜG-AVV) und der Verschlusssachenanweisung (VSA)
- Entwicklung von Sicherheitskonzepten zur Stärkung gegen mögliche Sabotageakte an Liegenschaften (Perimeterschutz)
Sie bringen mit:
- Abgeschlossenes Bachelorstudium an einer (Fach-)Hochschule, zum Beispiel der Fachrichtung Rechtswissenschaft oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Bewerben können sich auch Tarifbeschäftigte des THW im vergleichbar mittleren Dienst, die THW-intern eine Bewerbungsberechtigung erworben haben
- Kenntnisse in der Anwendung relevanter gesetzlicher Vorschriften sowie interner Regelungen, insbesondere im öffentlichen Recht, Verwaltungs- und Sicherheitswesen
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und sorgfältige Arbeitsweise
- Organisationsfähigkeit und Kommunikationskompetenz
- Sehr gute Kenntnisse in den Microsoft-Office-Programmen
- Gender- und Diversity-Kompetenz
- Das Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht (§ 14 SÜG)
- Bereitschaft bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit Dienst zu leisten und erreichbar zu sein (z. B. im Einsatzfall), zur Mitarbeit im Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK) sowie zum Tragen von Dienst bzw. Einsatzkleidung zu bestimmten Anlässen
Das bieten wir Ihnen:
Das Technische Hilfswerk fällt unter das Masernschutzgesetz. Alle Mitarbeitenden müssen vor Einstellung einen Immunitätsnachweis oder eine medizinische Kontraindikation nachweisen. Bei Personen, die vor dem 31.12.1970 geboren sind, wird von einem natürlichen Masernschutz ausgegangen, sodass kein Nachweis erforderlich ist.
Das Technische Hilfswerk steht für Vielfalt und Chancengerechtigkeit.
Bei uns finden Sie spannende Aufgaben in einem einzigartigen Umfeld. Für uns ist der Job nicht nur ein Job: Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Familie, Pflegeaufgaben und Beruf, z. B. durch Telearbeit, mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung. Wir sind davon überzeugt, dass gemischte Teams die besten Ergebnisse erzielen und fördern Diversität in jeder Form.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet. An Bewerbungen von Frauen sind wir besonders interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung vorausgesetzt.
Diversität und Chancengleichheit sind Bestandteil unserer Personalpolitik. Daher freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten und mit Migrationshintergrund.
Bei einem ausländischen Hochschulabschluss benötigen wir eine Zeugnisbewertung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird. Sie stuft Ihren Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Wir bitten Sie, Ihren Abschluss im Infoportal Anabin (https://anabin.kmk.org/anabin.html) zu suchen und Ihrer Bewerbung die Zeugnisbewertung beizufügen. Sofern Ihr Abschluss dort nicht zu finden ist, ist eine Zeugnisbewertung zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich bis zum 15.04.2026 unter
https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/frontend/THW-2026-084/index.html mit Angabe der Kenn-Nr. THW‑2026‑084.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicezentrums Personalgewinnung im Bundesverwaltungsamt unter der Telefonnummer 0228 99-358 87500 gerne zur Verfügung.
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