Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) für die Zentrale Anlaufstelle (ZASt)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist als eigenständige oberste Bundesbehörde für die Sicherung und Weiterentwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf nationaler und internationaler Ebene zuständig.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Bonn eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d)
für die Zentrale Anlaufstelle (ZASt)
Kennziffer: S1-100/003#0571
Folgende Aufgaben erwarten Sie u.a.:
- Sie arbeiten an der Schnittstelle der deutschen zur europäischen Datenschutzaufsicht und wirken an der Gestaltung der Zusammenarbeit auf und zwischen diesen Ebenen mit
- Sie erfassen und bearbeiten grenzüberschreitende Fälle in dem von der Europäischen Kommission bereitgestellten sog. Binnenmarktinformationssystem (IMI)
- Sie koordinieren Vorabstimmungsverfahren zu verbindlichen unternehmensinternen Datenschutzvorschriften („BCR“) mit den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie den europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden
- Sie beraten die mit europäischen Angelegenheiten befassten Beschäftigten der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
- Sie unterstützen die Arbeit in Arbeitsgremien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und der Datenschutzkonferenz (DSK)
Sie bringen mit:
- die anerkannte Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
- den Abschluss der Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt bzw. den Abschluss des Angestelltenlehrgangs II oder
- ein abgeschlossenes Studium mit rechts-, verwaltungs- oder finanzwissenschaftlichem Schwerpunkt (beispielsweise Studium der Rechtspflege oder zum/r Finanzwirt/in)
- Interesse an datenschutzrechtlichen Fragen
- sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- Fähigkeit, flexibel zu denken und komplexe Sachverhalte systematisch zu bearbeiten
- Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Selbstständigkeit und Belastbarkeit, Koordinierungsgeschick
- gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- die Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen
Das bieten wir:
- anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgaben mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung
- Gestaltungsmöglichkeiten und Freiräume für eigenverantwortliches Arbeiten in einer unabhängigen Behörde
- einen modernen, sicheren und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit ergonomischer Büroausstattung
- ein wertschätzendes, kollegiales, offenes, teamorientiertes und respektvolles Miteinander
- attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen wie beispielsweise flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit mit Freizeitausgleich) und die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- eine unbefristete Einstellung mit Eingruppierung in Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- für Tarifbeschäftigte (m/w/d) eine Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD Bund sowie eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- als oberste Bundesbehörde gewährt der BfDI eine monatliche Zulage von bis zu 275 € (sog. Ministerialzulage)
- eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich
- gute Entwicklungsperspektiven mit Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 13g
- planbare Verwendungsaussicht am Standort Bonn als Sitz der BfDI gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 BDSG
- individuelle und bedarfsorientierte Fortbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen
- ggf. Zahlung von Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld
- ein vergünstigtes Jobticket mit monatlichem Arbeitgeberzuschuss, eine gute Anbindung an den ÖPNV, sichere Abstellplätze für Fahrräder sowie kostenfreie Parkplätze und E-Lademöglichkeiten
Beamtinnen und Beamte (m/w/d) des gehobenen Dienstes sind bis Besoldungsgruppe A 12 bewerbungsberechtigt. Eine Übernahme erfolgt bei Abgabebereitschaft des aktuellen Dienstherrn im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung statusgleich bis zur Besoldungsgruppe A 12 BBesO.
Die ausgeschriebene Position ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Ihre Bewerbung
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie uns bitte bis zum 31. August 2026 Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen inklusive Anschreiben, vollständigem Lebenslauf, Kopie Ihres Abschlusszeugnisses, ggf. Anerkennung der Laufbahnbefähigung und ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie aller Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse unter Angabe der Kennziffer: S1-100/003#0571 an bewerbung@bfdi.bund.de (bitte möglichst max. 5 MB).
Sie können uns Ihre Bewerbungsunterlagen auch verschlüsselt zusenden. Den aktuellsten PGP-Key können Sie auf einem Schlüsselserver herunterladen. Der zugehörige Fingerabdruck lautet:
4CF5B147C8487356ADE90DCE2FA57A48BFF4CD8A.
Alternativ ist auch ein postalischer Versand möglich an: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Referat S1-Personal, Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Ebenso können eingereichte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden. Die Bewerbungen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet und nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Weitere Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung für Stellenausschreibungen.
Die BfDI gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern; sie ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach dem BGleiG berücksichtigt.
Die BfDI ist bestrebt, den Anteil schwerbehinderter Menschen zu erhöhen, und daher an Bewerbungen schwerbehinderter Menschen besonders interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden nach SGB IX berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten. Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz bei.
