Zwei duale Studienplätze Verwaltungsinformatik / Bachelor of Sience (m/w/d)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit rund 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz bieten wir an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) zum 1. September 2027 zwei Studienplätze für das
Duale Studium Verwaltungsinformatik (Bachelor of Science (m/w/d))
mit anschließendem Einsatzbereich in Abteilung V (Informationstechnik) des BfJ.
Die Abteilung V ist zuständig für vielfältige Aufgaben im IT-Bereich wie z. B. Grundsatzfragen, IT-Planung, IT-Qualitäts- und Anforderungsmanagement sowie die Softwareentwicklung und den IT-Service.
Ihr Studienverlauf:
- dreijähriges duales Studium (24 Monate Theorie an der HS Bund am Standort Münster, 12 Monate Praxis im BfJ in Bonn)
- Studieninhalte/Säulen: Informatik (50 %), Verwaltungsmanagement, Digitale Verwaltung (30 %) und Allgemeine Verwaltungslehre, IT-Recht (20 %)
- Unterbringungsmöglichkeiten während der Theoriephasen im VIT-Zentrum in Münster in Form eines möblierten Einbettzimmers mit Küche, Dusche und WC
- nähere Informationen zum Studiengang (Studienverlauf und organisatorische Rahmenbedingungen): HS-Bund und VIT Bund
Ihr Profil:
- (Fach)Hochschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss bzw. das voraussichtliche Erreichen von einem der vorgenannten Abschlüsse bis zum Studienbeginn
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder eine andere Staatsangehörigkeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz
- keine Vorstrafen, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- gesundheitliche Eignung (Überprüfung durch den betriebsärztlichen Dienst)
- Grundkenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnik und Interesse an ihrer Steuerung
- strukturierter Arbeitsstil sowie effektives Selbstmanagement
- Teamfähigkeit, Eigeninitiative, Kommunikations- und Überzeugungsstärke
- Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ2)
Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahlentscheidung einbezogen werden, müssen sich zunächst einem schriftlichen Auswahlverfahren unterziehen. Die Entscheidung über eine Einladung zum mündlichen Auswahlverfahren erfolgt in Abhängigkeit vom Ergebnis des schriftlichen Teils.
Wir bieten:
- Einstellung als Beamtin oder Beamter auf Widerruf (Dienstbezeichnung: Technische Regierungsinspektoranwärterin bzw. Technischer Regierungs-inspektoranwärter)
- monatliche Anwärterbezüge in Höhe von mindestens 1.846,85 Euro brutto (Stand 01.05.2026)
- nach erfolgreichem Studienabschluss Ernennung zur Technischen Regierungsoberinspektorin bzw. zum Technischen Regierungsober-inspektor auf Probe unter Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science (B.Sc.)“/Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 10 Bundesbesoldungsordnung A
- spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit gesellschaftlichem Mehrwert und Erwerb der erforderlichen Kompetenzen, um den steigenden IT-Anforderungen der Bundesverwaltung angemessen zu begegnen
- Zuschuss zum Deutschlandticket
Das Studium kann erst nach erfolgreich abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) aufgenommen werden. Eine Bewerbung ist bereits ohne eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung möglich.
Das Bundesamt für Justiz ist bestrebt, den Anteil von Frauen im Bereich der Informationstechnik zu erhöhen und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen aller Menschen unabhängig von ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrem Alter sowie ihrer sexuellen Identität oder Orientierung.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Für Ihre Bewerbung ist zwingend das unter www.bundesjustizamt.de/stellenausschreibungen eingestellte Bewerbungsformular zu nutzen. Dort finden Sie auch unsere Datenschutzhinweise. Das Bewerbungsformular ist Ihrer Bewerbung ausgefüllt beizufügen.
Richten Sie Ihre vollständige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) mit dem Bewerbungsformular (als separate PDF-Datei) bis spätestens
29. November 2026
in elektronischer Form an: bewerbungen@bfj.bund.de (mit zwei Anlagen jeweils als PDF-Datei mit max. 8 MB)
oder
an folgende Adresse:
Bundesamt für Justiz
Personalgewinnung
53094 Bonn
zum Aktenzeichen I 21 - 2026 0005 8295
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Bei Rückfragen stehen in der Personalverwaltung Frau Göbel (Tel. 0228 99 410-4130) gerne zur Verfügung.
- Referat I 2 –

