Ausbildung Straßenwärter,-in (m/w/d)
GESTALTE DIE STADT BORKEN MIT DEINER AUSBILDUNG ALS
Straßenwärter,-in (m/w/d)
Kennziffer: 2026/A005
Die Stadtverwaltung Borken gehört mit bis zu 50 Auszubildenden zu den größten Ausbildungsbetrieben in der Region. Wir bilden in neun Ausbildungsberufen und drei dualen Studiengängen aus. Und eins ist uns dabei besonders wichtig: Dass du Dich bei uns wohl fühlst!
Im Rahmen deiner Ausbildung führst du Kontrollen, Wartungen und Reparationen an Straßen und Wegen durch. Mit handwerklichem Geschick und technischem Verständnis sorgst du dafür, dass die Straßen und Wege in Borken sicher und funktionstüchtig bleiben. Du erlernst dabei den Straßenbau und die Straßenunterhaltung, die Natur- und Landschaftspflege aber auch den Betrieb und die Wartung von Maschinen und Geräten.
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil, wodurch Theorie und Praxis sehr eng miteinander verknüpft sind. Die theoretische Ausbildung findet an dem Wilhelm-Emmanuel-von Ketteler- Berufskolleg statt. Die praktischen Ausbildungsabschnitte finden am Bauhof der Stadt Borken, am Lehrbauhof Münster sowie an der Deutschen Lehranstalt für Agrartechnik in Warendorf statt.
Dein Ausbildungsverlauf
- 3-jährige duale Ausbildung
- theoretische Ausbildung am Wilhelm- Emmanuel-von- Ketteler- Berufskolleg in Münster
- berufspraktische Ausbildung beim Bauhof der Stadt Borken, am Lehrbauhof Münster und an der Deutschen Lehranstalt für Agrartechnik in Warendorf
- Übernahme von herausfordernden und vielseitigen Aufgaben
- gute Übernahmechancen
Hiermit machst Du Eindruck
- mindestens Hauptschulabschluss
- gesundheitliche Eignung für die notwendigen Arbeiten
- handwerkliches Geschick & technisches Verständnis
- besonderen Einsatz, hohe Lernbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe
- Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Teamfähigkeit
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Weitere Informationen unter www.borken.de/karriere.
Bitte beachten Sie
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern dienstliche Gründe (u.a. flexible Arbeitsausübung und erforderlicher Abstimmungsbedarf) gewahrt bleiben.
Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige Online-Bewerbung bis zum 09.05.2026 über unser Bewerbungsformular.
