Bachelor of Laws (m/w/d)
GESTALTE DIE STADT BORKEN MIT DEINEM STUDIUM ALS
Bachelor of Laws (m/w/d)
Kennziffer: 2026/A006
Die Stadtverwaltung Borken gehört mit bis zu 50 Auszubildenden zu den größten Ausbildungsbetrieben in der Region. Wir bilden in neun Ausbildungsberufen und drei dualen Studiengängen aus. Und eins ist uns dabei besonders wichtig: Dass du Dich bei uns wohl fühlst!
Das duale Studium zum Bachelor of Laws – Kommunaler Verwaltungsdienst gliedert sich in fachwissenschaftliche Abschnitte und fachpraktische Abschnitte, die jeweils in Blockform stattfinden. In den Praxisphasen wendest Du Dein theoretisches Wissen an und machst Dich mit den Arbeitsfeldern der Stadtverwaltung Borken vertraut. Hierbei wirst du in insgesamt fünf Praxisabschnitten in verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung Borken eingesetzt.
Deine theoretische Ausbildung erfolgt an der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung NRW am Standort Münster (HSPV NRW). Dort werden Dir Module aus den Fachgebieten der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vermittelt. Darüber hinaus ist unter anderem ein Seminar, ein praxisbezogenes Projekt und das Training sozialer Kompetenzen vorgesehen.
Dein Studienverlauf
- 3-jähriges duales Studium an der Fachhochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (Standort: Münster)
- theoretische und berufspraktische Studienzeiten sowie Lernen im festen Kursverband
- berufspraktische Studienzeiten in verschiedenen Fachbereichen der Stadt Borken
- Verbeamtung bereits während des Studiums
- gute Übernahmechancen
Hiermit machst Du Eindruck
- allgemeine Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife
- Freude am Umgang mit Menschen
- Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft und Hilfsbereitschaft
- besonderen Einsatz, hohe Lernbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe
- Kontakt- und Teamfähigkeit
- offenes, kommunikatives Wesen sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
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Weitere Informationen unter www.borken.de/karriere.
Bitte beachte:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern dienstliche Gründe (u.a. flexible Arbeitsausübung und erforderlicher Abstimmungsbedarf) gewahrt bleiben.
Wir freuen uns auf Deine aussagekräftige Online-Bewerbung bis zum 05.09.2026 über unser Bewerbungsformular.
